Archiv für den Monat: Oktober 2022

Die Rheinische Post und die Tunnel

‚Der harte Kern hat das Sagen‘

In der Rheinischen Post, aber auch in anderen Medien, gab es einen Artikel mit dem Titel „In Lützerath hat längst der harte Kern das Sagen“ (veröffentlicht am 26.10.2022). Grundlegend geht es in dem Artikel um die wohlmögliche Räumung Lützeraths. Der Artikel ist ein Interview zwischen Maximilian Plück – Leiter Redaktion Landespolitik – und Michael Mertens, dem stellvertretenden Vorsitzenden der Gewerkschaft der Polizei.

Die Fehler aus dem Hambacher Forst dürfen nicht wiederholt werden

Grundtenor der Aussagen Mertens ist: aus den Fehlern, die im Hambacher Forst gemacht wurden, müssen wir lernen. Statt alles auf einmal zu räumen und dann aufwändig zu bewachen, lieber in kleineren Etappen räumen und direkt roden. Interessant, dass dies die wesentliche Erkenntnis Mertens von der Räumung des Hambacher Forsts ist. Andere Menschen denken eher daran, dass die Räumung von Baumhäusern im Jahr 2018 nachträglich als rechtswidrig eingestuft wurde (z.B. hier in der ZEIT nachzulesen). Statt an Polizeitaktik denken viele Menschen auch eher an den Tod von Steffen Meyn (etwa hier in der TAZ nachzulesen).

Lützerath: Tunnel, Festung und harter Kern

In dem Interview geht es unter anderem um die Frage, was die Polizei bei einer Räumung zu erwarten habe. Mertens spricht von Tunneln und dem Ausbau Lützeraths als Festung. Er spricht davon, dass dort der ‚harte Kern‘ tonangebend sei und es zu einer Verbarrikadierung kommen dürfte.

Unklar ist, wer mit ‚harter Kern‘ genau gemeint sein soll? Sind damit Menschen gemeint, die sich seit Jahren für den Erhalt Lützeraths und einen Ausstieg aus dem Braunkohletagebau einsetzen? Mertens bleibt vage. Er verwendet jedoch das Wort ‚Besatzer‘, das momentan auch häufiger im Zusammenhang mit dem Ukrainekrieg verwendet wird. Dieser Begriff hat eine deutlich militärische Konnotation. Über diese ‚Besatzer‘ sagt Mertens, dass er nicht verstehen kann, warum von ihnen das Eckpunktepapier zum Kohleausstieg „so klein gemacht wird“. Eine Erklärung warum dieses Eckpunktepapier nicht nur klein gemacht wird, sondern abgelehnt wird, habe ich hier anzubieten. Mertens Meinung nach fehlen also weitere Gründe für den Protest, denn er gäbe ja einen guten Ausstiegskompromiss.

Interessant sind aber vor allem die Tunnel, die es in Lützerath geben könnte. Denn solche Tunnel werden nicht zum ersten Mal erwähnt.

Schon wieder diese Tunnel

Die Rheinische Post schrieb 2018 schon einmal über Tunnel schrieb. Damals soll es Tunnel im Hambacher Forst gegeben haben, die „an Anlagen aus dem Vietnamrieg“ erinnern sollten. Der Spiegel hat darüber berichtet, aber auch über die verantwortliche Polizeibehörde in Aachen. Diese twitterte, dass sie den Bericht nicht bestätigen könne und von der Existenz solcher Tunnel nichts wisse. Die RP besteht jedoch darauf, dass es diese Tunnel – zumindest laut internen Polizeidokumenten – gegeben haben soll. Beispielsweise N-TV berichtet zwar von Gruben, in denen sich Klimaaktivisten ‚verschanzt‘ hatten. Die angeblichen „Schmuggelrouten, um Waffen und Krawallmacher in den Forst zu bringen“ – so die RP – waren das aber nicht.

Nun wird also wieder vor Tunnel in der RP gewarnt. Diesmal muss sich die RP nicht auf interne Polizeidokumente beziehen, sondern hat Michael Mertens, der diese Aussage nun vornimmt. Wörtlich sagt er: „Es steht zu befürchten, dass auch in Lützerath wieder Tunnel gegraben worden sind“. Der Vergleich mit dem Vietnamkrieg fehlt diesmal, aber Belege für eine solche Aussage werden auch diesmal nicht vorgebracht.

Verbale Vorbereitung eines harten Polizeieinsatzes

Es ist kritisch zu sehen, wenn ein jemand in der Position von Herrn Mertens die Klimaaktivisten in Lützerath pauschal als ‚harten Kern‘ – gemeint ist wohl radikal und gewaltbereit – bezeichnet und ohne Belege vor erneuten Tunneln warnt, obwohl es diese Tunnel schon im Hambacher Forst nicht gab. Sogar die Dieser Beitrag wurde am von in Framing, Rheinischer Braunkohletagebau veröffentlicht. Schlagworte: , , .

Viel Kohle mit der Kohle

Mit Braunkohle wird viel Geld verdient, nicht nur bei RWE

Es wurde seitens des Bundes- und des Landeswirtschaftsministeriums entschieden, dass RWE Lützerath abbaggern darf. Dies wurde in dem neuen Eckpunktepapier, das von den drei Beteiligten stand, so vereinbart. Bis 2030 wird RWE ganz regulär Braunkohle abbauen, Kohle verstromen – dies sogar mehr als bislang vorgesehen, da einige Kraftwerksblöcke, die Ende 2022 vom Netz sollten, weiterlaufen dürfen. Ab 2030 wird es eine Kohlereserve geben, im Rahmen dieser Reserve darf RWE weiter Kohle verstromen und gegebenenfalls abbauen.

RWE wird trotz des vorgezogenen Kohleausstiegs noch gut an der Braunkohle verdienen. Ein Artikel des Handelsblatts legte im September 2021 dar, dass die ökonomisch sinnvollste Lösung für RWE eine Kohleausstieg 2030 ist. In dem Artikel werden RWE-Insider und (ehemalige) RWE-Manager zitiert, die RWE satte Gewinne mit der Braunkohle attestieren.   

Sollte durch die CO2-Zertifikate dies nicht eigentlich anders sein? Die Idee hinter den CO2-Zertifikaten ist, dass CO2-Emittenten Zertifikate kaufen, im Gegenzug dürfen sie eine bestimmte Menge CO2 ausstoßen. Klimaschädliche Produkte – zum Beispiel Kohlestrom – sollten damit teurer werden. Wie das Handelsblatt berichtet hat RWE aber eine große Menge an CO2-Zertifikaten zu günstigen Preisen gekauft und profitiert nun insbesondere von Teuerungen im Strompreis. Zwar wird die Stromproduktion durch die Zertifikate teurer, die steigenden Strompreise gleichen dies aber mehr als aus.

In dem Eckpunktepapier heißt es sehr großzügig, dass RWE für die nötigen Zertifikate aufkommen muss, im Gegenzug aber die Gewinne, die durch die Braunkohleverstromung entstehen, auch behalten darf. RWE hat sich laut des genannten Artikels aus dem Handelsblatt bis 2030 mit ausreichenden CO2-Zertifikaten eingedeckt und, so heißt es, könne über diesen Zeitraum die Kohlekraftwerke wohl gewinnbringend betreiben. Aber ab 2030 sieht es so aus als ob die Kohlekraftwerke ein Verlustgeschäft werden können, gibt das Handelsblatt Analysten von JP Morgan wider. Was JP Morgan über RWE weiß, wird RWE erst recht über sich selbst wissen, oder?

Der auf 2030 vorgezogene Kohleausstieg mag RWE gar nicht so ungelegen kommen. Die Kraftwerke werden zu einem Zeitpunkt eingestellt, ab dem sie nicht mehr rentabel wären. Die neueren Kraftwerksblöcke werden für eine Zeit in eine Reserve übergehen, für die RWE Geld bekommt. Um es deutlich zu sagen: Ab dem Zeitpunkt, ab dem die Kraftwerke zu einem Verlustgeschäft werden, sollen sie durch Steuergelder finanziert werden. Zugleich kann sich RWE aber ein positives Image erkaufen, denn der Konzern hat zugestimmt, dass er zu einem vorgezogenen Kohleausstieg kommt. Was für ein aufopferungsvolles Unternehmen!

RWE ist keinen Kompromiss eingegangen, sondern wird durch die Eckpunktevereinbarung grün gewaschen, obwohl das Unternehmen nur das tut, was (höchstwahrscheinlich) in seinem eigenen ökonomischen Interesse ist. Zufällig fallen das Interesse RWEs und der Politik – Ausstieg aus der Braunkohle 2030 – zusammen.  RWE wird mit der Verstromung der Kohle, die unter anderem unter Lützerath liegt, so lange es geht neue Gewinne machen. Aber nicht nur RWE verdient an diesem Kompromiss mit der Bundes- und Landespolitik.

Kein Abriss ohne Abrissunternehmen

Das Motto des Viersener Unternehmens Lücker lautet: „Wo eine Lücke ist, ist auch ein Lücker“. In der größten Lücke im Rheinland – die Tagebaue im rheinischen Revier – war Lücker in der Vergangenheit bereits zu finden und hat dort verschiedene Arbeiten unter anderem beim Abbruch in Lützerath und im Hambacher Forst aufgeführt. Lücker war unmittelbar für RWE tätig und hat damit finanziell vom Tagebau profitiert. Bei Youtube gibt es viele Videos, die Abbauarbeiten im Tagebaugebiet durch Lücker zeigen, auch auf anderen sozialen Netzwerken wurde darüber ausgiebig informiert. Unter anderem gibt es ein Video auf Facebook, das ‚Alle Dörfer teilen‘ geteilt hat und welches zeigt, dass die Baggerfahrer nicht sehr rücksichtsvoll gegenüber Demonstranten sind.

Im Leitbild des Unternehmens heißt es: „Mit unserem Einsatz möchten wir den Ansprüchen von Mensch und Natur gerecht werden“. Wenn Lücker den Menschen und der Natur gerecht werden will, dann darf das Unternehmen nicht nur an seine Profite denken, sondern vor allem auch an die Verantwortung, die es in der Klimakrise übernehmen muss.

2020 gab es bereits Proteste gegen Lücker wegen des Abrisses der Landstraße L277. Diese Straße führte von Keyenberg nach Lützerath; nun befindet sich dort die Tagebaugrube. Die Rheinische Post titelte etwas übertreibend „Klimaaktivisten belagern Viersener Baufirma“.

Mehr als nur RWE

Klar, RWE ist der treibende Motor im Braunkohletagebau im rheinischen Revier. Aber nicht nur RWE verdient, andere Unternehmen – in der Vergangenheit Lücker – leisten wichtige Arbeiten, die vorbereitend für die Tagebauarbeiten sind. In Lützerath werden wieder Abrissarbeiten nötig sein. RWE wird wieder Aufträge vergeben und es werden wieder Bagger anrollen, die Gebäude abreißen sollen. Also wird es auch wieder mindestens ein Unternehmen geben, dass durch den Braunkohletagebau Gewinne einfährt.

Wir sollten nicht vergessen, dass es neben RWE weiter Player in dem Spiel gibt, die einen aktiven Beitrag dazu leisten, dass die Braunkohle unter und um Lützerath herum abgebaggert werden kann.

Ist Lützerath ein Symbol?

In letzter Zeit wird viel darüber diskutiert, ob Lützerath ein Symbol ist. Kritisch heißt es dazu in der Presse, beispielsweise in der Rheinischen Post am 6. Oktober 2022, dass „Lützerath […] das falsche Symbol für die Klimapolitik“ sei. Ein Symbol ist ein Zeichen. Ein bekanntes Symbol ist die Abbildung eines Herzens, das für ‚Liebe‘ oder etwa in sozialen Medien (z.B. Twitter) für ‚Gefallen‘ steht.

Wenn Lützerath ein Symbol ist – wenn auch nach Meinung einiger ein ‚falsches‘ – , wofür steht Lützerath denn dann? Der Autor des RP-Meinungsartikels spricht davon, dass Lützerath ein (falsches) Symbol für die Klimapolitik sei. Warum? Der Kompromiss zwischen Bundes- und Landesregierung auf der einen Seite – genauer den Wirtschaftsministerien im Bund und im Land NRW – und RWE sieht einen vorgezogenen Ausstieg aus der Braunkohleverstromung vor: 2030 statt 2038. Dadurch wird weniger Braunkohle abgebaut und 280 Millionen Tonnen CO2 werden eingespart. Zudem werden unter anderem die Dörfer des dritten Umsiedlungsabschnitts gerettet. Lediglich, so der Autor, Lützerath werde abgebaggert.

Die Situation ist aber doch komplexer. Es werden Dörfer nicht abgebaggert, die eigentlich abgebaggert werden sollen. Aber das heißt nicht, dass die Dörfer gerettet sind. Gerettet ist Grund und Boden, nicht aber das dörfliche Leben. Das ist durch die vorhergehenden Umsiedlungsmaßnahmen deutlich gestört worden, dörfliche Infrastruktur ging verloren. Dass die Dörfer als lebendige Ortschaften gerettet sind, kann man also nicht sagen. [Das Thema habe ich auch in einem anderen Beitrag angerissen.]

Genauso wenig kann man sagen, dass nur Lützerath abgebaggert wird. Abgebaggert wird mehr Fläche und es geht nicht nur um die Fläche, sondern um die Intention hinter dem Abbaggern. Das Abbaggern erfolgt um Braunkohle zu gewinnen. Die Braunkohle soll verstromt werden. Richtig, es wird weniger Braunkohle verstromt als bei einem späterem Kohleausstieg, aber die genauere Menge ist noch unklar. Denn über 2030 hinaus wird es einen Reservebetrieb bei der Braunkohleverstromung geben. Wie viele Kraftwerksblöcke in die Reserve gehen werden, ist noch unklar. Aber das kann bedeuten, dass über 2030 hinaus Braunkohleverstromung möglich sein wird. Die dafür benötigten Kohlemengen dürfen auch nach 2030 abgebaut werden. [Siehe dazu auch meinen Beitrag zum Eckpunktepapier.]

Werden also wirklich 280 Millionen Tonnen CO2 eingespart? Unklar, denn es sollen Gaskraftwerke errichtet werden, die Mitte der 2030er Jahre vollständig auf Wasserstoff umgestellt sein sollen. Durch die Gasverstromung werden weitere Emissionen erzeugt. Und der Wasserstoff? Wenn er nicht ‚grün‘ produziert wird, sind mit seiner Produktion ebenfalls weitere Emissionen verbunden. Dass er ‚grün‘ produziert werden wird, ist im Eckpunktepapier nicht deutlich festgelegt. Es ist also vollkommen unklar, wie hoch die Einsparungen, die durch das Eckpunktepapier zustande kommen könnten, wirklich sein werden.

Für die Klimabewegung geht es weniger darum, was eingespart wird, als darum, was nicht eingespart wird. Ungefähr so viele Tonnen Kohle wie eingespart werden sollen, sollen auch noch verstromt werden. Ein Teil dieser Kohle – aber eben nur ein Teil – liegt unter Lützerath. Zentral ist, dass das Eckpunktepapier die Intention hat, dass Deutschland das 1,5 Grad-Ziel nicht verfehlt. Das Ziel kann (hypothetisch) nur erreicht werden, wenn die CO2-Emissionen deutlich verringert werden. Statt 280 Millionen Tonnen Kohle dürfen maximal 70 Millionen Tonnen Braunkohle verstromt werden.

„Der Verlust Lützeraths mag schmerzlich sein, ist aber zu verkraften“, heißt es in dem RP-Artikel. Schmerzlich ist nicht der Verlust von Lützerath, sondern die zu große Kohlemenge, die abgebaggert und verstromt werden darf. Verkraften kann das Klima dies nicht.

„An der Erreichung des 1,5-Grad-Zieles – selbst heruntergebrochen auf das Land NRW – ändert die Rettung des Weilers so gut wie nichts“, wird weiter in dem Artikel gesagt. Für die Klimaschutzbewegung ist Lützerath aber der Ort, an dem die 1,5 Grad-Grenze symbolisch verteidigt wird. Natürlich liegt diese nicht physisch in Lützerath und natürlich ist es egal, ob Lützerath abgebaggert wird oder nicht. Die 1,5 Grad-Grenze könnte auch noch gehalten werden, wenn Lützerath abgebaggert wird. Aber nur, wenn die Kohlemengen, die RWE abbaggern und verstromen darf, noch weitergehend beschränkt werden.          

Das Wirtschaftsministerium NRW schreibt ergänzend zu dem Eckpunktepapier , dass der frühere Kohleausstieg alleine nicht für die Einhaltung des 1,5 Grad-Ziels ausreicht, eben auch weil erst einmal höhere Emissionen erfolgen werden. Folgendes interessante Zitat findet sich dort auf Seite 3:

„Diese zusätzlichen Emissionen bedeuten, dass auch in den anderen Sektoren kurzfristig substanzielle Emissionsminderungen erfolgen müssen, um das Ziel zu erreichen, NRW zur ersten klimaneutralen Industrieregion zu machen. Der Kohleausstieg alleine reicht hierfür nicht aus. Das 1,5 Grad Ziel bleibt global ein wichtiges Ziel.“

(Fragen und Antworten zum Eckpunktepapier)

Um die eigenen Klimaziele zu erreichen, müssen andere Bereiche nun mehr Einsparungen bringen. Konkret wird aber nicht genannt, wie das erfolgen soll. Klar sollte sein: wer keine Ziele definiert, kann sie auch nicht erreichen. Nur zu sagen, woanders müssen Einsparungen erfolgen, kompensiert noch keine Mehremissionen. Es müssen klare Einsparziele – und am besten auch die Wege zu ihrer Erreichung – benannt werden, damit die Mehremissionen der Braunkohleverstromung, die in den nächsten Jahren anstehen, kompensiert werden können.

Ist Lützerath also, wie es in dem RP-Artikel heißt, das falsche Symbol für die Klimapolitik? Taugt das ‚leergeräumte Dorf‘, wie es im Artikel formuliert ist, überhaupt als Symbol? ‚Leergeräumt‘ ist Lützerath nicht wirklich, vielmehr ist Lützerath voll Kreativität, Leben und Bereitschaft die 1,5 Grad-Grenze zu verteidigen. Denn Lützerath ist ein Symbol für den Versuch die 1,5 Grad-Grenze einzuhalten. Das Abbaggern von Lützerath wird aber unweigerlich auch zum Symbol werden, zu einem Symbol dafür, dass die Politik einen Weg eingeschlagen ist, der die Einhaltung der 1,5 Grad-Grenze – egal ob dies überhaupt noch realistisch ist – unmöglich macht. Lützerath steht also nicht nur für den kleinen Ort, der nun abgebaggert werden soll, sondern symbolisch für eine Klimapolitik, die entweder konsequent dem 1,5 Grad-Ziel verpflichtet ist oder eben nicht.

Symbole haben ihre Bedeutung aufgrund einer Konvention, sie werden symbolisch von Menschen für etwas verwendet. Es ist zu spät Lützerath nicht zum Symbol zu machen, denn zumindest für Klimaaktivisten ist Lützerath bereits ein Symbol. Die Symbolik wird dem Ort aber auch durch die Presse zugeschrieben, wenn es beispielsweise im Spiegel heißt, dass Lützerath der Ort sei, „den Greta Thunberg heiliggesprochen hat“. Greta Thunberg wird hier metaphorisch als Kirchenoberhaupt dargestellt, denn nur solche können ‚heilig sprechen‘. Die Klimabewegung wird durch diese Metapherals religiöse Bewegung (Sekte?) angesehen. Charakteristisch an Religion ist aber, dass es ein Glaubenssystem ist, welches nicht an die Wissenschaft gebunden ist. Fridays for Future, die von Greta Thunbergs Schulstreikts inspiriert sind, haben aber kein Oberhaupt und stehen fest auf dem Boden der modernen Wissenschaft. Einer der zentralen Sätze Thunbergs ist es immer wieder, dass die politischen Entscheider der Wissenschaft zuhören sollen! Die Bezeichnung ‚Klimasekte‘ findet sich in rechten Kreisen öfter einmal, wenn über Klimaaktivisten gesprochen wird. Beispielsweise in einem Beitrag der Tagespost. Eine kritische Auseinandersetzung mit dem Begriff ist auf www.volksverpetzer.de zu finden.

In einem anderen Spiegelbeitrag wird sogar ein Abkommen, nämlich der vorgezogene Klimaausstieg, von Gerald Traufetter als Symbol bewertet. Aufgrund dieses Symbols, so schreibt er in seinem Meinungsartikel, können „[d]ie Klimaaktivisten […] deshalb ruhig von den Bäumen kommen“. Man könnte glatt den Eindruck gewinnen, dass der Autor implizit Klimaaktivisten als Affen, die den ganzen Tag auf Bäumen ‚rumsitzen‘, bezeichnen möchte. Aber das ist eine andere Frage.

Rund um das Thema ‚Lützerath‘ mangelt es nicht an Symbolbildung und Symbolen. Zum Schluss aber noch einmal zurück zum RP-Artikel, dieser spricht Lützerath eine symbolische Bedeutung ab: Lützerath muss weg, andernfalls ist die Energiesicherheit in Gefahr. Egal ob das stimmt oder nicht, es hat nichts mit dem Anliegen der Klimaaktivisten zu tun. Der Klimaschutzbewegung geht es darum, dass die Emissionen drastisch gesenkt werden müssen, was nicht geht, wenn Lützerath abgebaggert wird. Energiesicherheit wird verbal gegen die Klimakrise ausgespielt.

Die Kritik an Lützerath als ‚falschen Symbol‘ ist stark verkürzt, da die eigentliche Problematik – zu geringere Reduktion der Kohlemengen und zu hohe Emissionen – in dem Artikel (wie auch in vielen anderen) gar nicht angesprochen wird. Sicherlich ist der frühere Kohleausstieg ein Erfolg, da es zu Einsparungen in den CO2-Emissionen kommt. Aber es ist nur ein kleiner Schritt in Zeiten, in denen riesige Schritte notwendig wären.

Reden wir über Symbole, reden wir auch über Bedeutung. Welche Bedeutung Lützerath für Klimaaktivisten hat, habe ich oben geschildert. Wenn aber nun jemand davon spricht, dass Lützerath ein ‚falsches Symbol‘ sei, dann ist im Fall des genannten RP-Artikels gemeint, dass die Maßnahmen, die im Eckpunktepapier skizziert sind, ausreichen. Sprachlich wird weiteren Protesten zum Erhalt Lützeraths – und damit zur weiteren Eindämmung der Abbaumengen – delegitimisiert und als nicht notwendig dargestellt. Wer dem glaubt, der wird nicht nur den Abriss, sondern auch die Räumung Lützeraths befürworten und der Meinung sein, dass ein Kompromiss mit RWE ein großer Erfolg für den Klimaschutz sei. Weil Klimaaktivisten aber anderer Meinung sind, ist Lützerath genau das richtige Symbol!

CDU, die Grünen & RWE

Ein Blick auf das Eckpunktepapier zum vorgezogenen Kohleausstieg in NRW

Die schwarz-grüne Landesregierung hat es geschafft: es gibt einen Konsens mit RWE bezüglich der Weiterführung des rheinischen Braunkohletagebaus. RWE will den Ausstieg aus den Braunkohletagebau 2030. Acht Jahre früher als bislang geplant. Die Dörfer des dritten Umsiedlungsabschnitts sollen nicht mehr in Anspruch genommen – also abgebaggert –  werden. Soweit, so gut. Lützerath soll jedoch abgebaggert werden können.   

Diskussionen über die Interpretationen des Konsens setzen ein, sobald dieser auch nur bekannt war. Die zentrale Frage dabei ist: wie hältst du es mit Lützerath? Dass RWE Lützerath abbaggern darf – und wohl wird –, haben einige Klimaaktivisten als Bruch für den Grünen und der Klimaschutzbewegung gesehen. Ander sagen dagegen, dass die Grünen (als kleiner Koalitionspartner im Bund und in NRW) einen riesigen Erfolg erreicht haben, denn der vorgezogene Braunkohleausstieg sei ein großer Gewinn.

Es lohnt sich einmal einen Blick in das Eckpunktepapier mit dem sperrigen Titel „Politische Verständigung zwischen dem Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz, dem Ministerium für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie des Landes Nordrhein-Westfalen und der RWE AG zum vorgezogenen Kohleausstieg 2030 im Rheinischen Revier“ zu werfen. Hier der Link zum Dokument: https://t.co/SulG3MtfAY.

Die Präambel

In der Präambel wird sich dazu bekannt, dass der menschengemachte Klimawandel eine der größten Herausforderungen unserer Zeit sei (Seite 1). Dadurch, dass der Klimawandel als eine der größten Herausforderungen dargestellt wird, ist Platz für weitere große Herausforderungen. Je nach Blickwinkel ist dies eine Ab- oder Aufwertung der Klimaproblematik. Man kann sagen, dass die Bedeutung der Klimakrise relativiert wird, da sie das alles dominierende Problem darstellt. Dies wäre die Sichtweise der Klimaaktivisten. Im Gegenzug kann man sagen, dass eine Anerkennung der Klimakrise als eine der größten Herausforderungen vorgenommen wird. Aus dieser Perspektive könnte man sagen, dass CDU und RWE einen Schritt in Richtung Akzeptanz der Bedeutung des Problems gemacht haben.

Sprachlich geht es sogar noch einen Schritt weiter, denn im zweiten Satz wird das Wort Klimakrise verwendet. Diese, so heißt es da, können wir nur gemeinsam bewältigen. Das Wort Klimakrise hat die CDU in ihrem Wahlprogramm noch gekonnt umschifft, die Grünen konnten es aber in den Koalitionsvertrag einbringen. [Dazu etwa mein Beitrag zu diesem Thema hier.] Sicherlich liegt es auch wieder an ihnen, dass das Wort in dem Eckpunktepapier auftaucht. Aber wer ist das wir, das die Klimakrise gemeinsam bewältigen muss? Einerseits soll es wohl für die Gemeinschaft stehen, anderseits steht es hier aber gerade auch für die Grünen, die CDU und RWE.

Als Ziel gibt die Präambel die Einhaltung des 1,5 Grad Zieles an. An diesem Ziel muss dann auch das Eckpunktepapier inhaltlich gemessen werden. Bieten die Vereinbarungen, die das Eckpunktepapier enthält, die Möglichkeit das genannte Ziel zu erreichen? Oder sorgen die Vereinbarungen dazu, dass das Ziel verfehlt wird?

Später sparen

Angenommen ich habe hohe Schulden und mir droht der Verlust meiner Wohnung. Mir ist klar, dass ich unnötige Ausgaben einsparen muss, damit ich mich nicht mehr verschulde und möglichst Schulden abzahlen kann. Nun frage ich zwei Freunde, wie ich mit meinen Schulden weitermachen soll. Der erste Freund rät mir, dass ich sofort so viele Ausgaben wie möglichst einsparen sollte und nicht mehr über meine Verhältnisse leben darf. Der zweite Freund rät mir, dass ich sparen sollte und dazu zwei Optionen habe. Erstens: in 16 Jahren könnte ich drastisch sparen oder – Option 2 – ich spare schon in acht Jahren drastisch, aber das soll ich damit kompensieren, dass ich die nächsten acht Jahre noch einmal über meine Verhältnisse lebe.

Klar, dass der erste Freund den besseren Vorschlag gemacht hat, oder? Die Autoren des Eckpunktepapier wurden jedoch von Freund 2 beraten. Der russische Angriffskrieg in der Ukraine hat als eine Konsequenz, dass Deutschland versucht russisches Erdgas einzusparen. Als Folge sollen Braunkohlekraftwerke von RWE nicht abgeschaltet werden. Dazu heißt es auf Seite 1: „Um die Klimaschutzziele für 2030 trotz temporär steigender CO2-Emissionen einhalten zu können, kommt der weiteren Beschleunigung des Kohleausstiegs auf 2030 eine ungleich größere Bedeutung zu“. Konkret: erst einmal haben wir höhere Emissionen, dafür steigen wir aber auch acht Jahre früher aus. Hier wird aber verkannt, dass wir uns höhere Emissionen nicht erlauben können, sondern sofort eine Reduktion der Emissionen notwendig ist. Wir können uns keine kurzfristigen höheren Emissionen durch Einsparungen in der Zukunft erkaufen: die Klimakrise ist jetzt, nicht erst 2030.

Konkret

Die Kraftwerksblöcke Neurath D & E sollten eigentlich 2022 vom Netz gehen, werden aber voraussichtlich bis 31.03.2024 weiterlaufen dürfen. Dabei wird die Möglichkeit eingeräumt, dass die Kraftwerksblöcke bei Bedarf auch bis zum 31.03.2025 weiterlaufen könnten. Es ist somit unklar, wie hoch die tatsächlichen Emissionen, die der Weiterbeitrieb mit sich bringen wird, am Ende sein werden.

Die Vereinbarung rechnet aber vor, welche Kohlemengen im Boden bleiben und somit nicht verstromt werden sollen. Eigentlich sollte RWE bis 2038 noh bis zu 560 Millionen Tinne Kohle abbauen dürfen, nun ist die Menge auf 280 Millionen Tonnen halbiert worden. Für einige weitere Kraftwerksblöcke (Neurath F & G, Niederaußem K) soll damit die Abschaltung auf 2030 vorgezogen werden.

Aber der Weiterbetrieb der eigentlich Ende 2022 abgeschalteten Kraftwerkblöcke hat Folgen: es muss genügend Kohle bereitgestellt werden. Unter anderem muss deshalb Lützerath abgebaggert werden. Es wird auf Seite 2 wörtlich gesagt, dass „die notwendige Kohlebereitstellung insbesondere im Hinblick auf die aktuelle Gasmangellage, […] eine kurzfristige Inanspruchnahme der von den ursprünglichen Bewohnern verlassenen und vollständig im Eigentum bzw. im Besitz von RWE stehenden Siedlung erforderlich macht“.

Lützerath muss gehen, damit die anderen Dörfer bleiben können

Lützerath muss aber nicht nur wegen der Kohle abgebaggert werden. Es wird Abraum zur Verfüllung des östlichen Restlochs gebraucht. Dieser muss aus dem laufenden Betrieb gewonnen werden. Das heißt: es liegt nicht noch genügend Abraum woanders herum und er kann auch nicht woanders her bezogen werden. „Die vereinbarten Abstandsflächen von rund 400 Metern zu Keyenberg und den weiteren Dörfern des 3. Umsiedlungsabschnitts und die 500 Meter zu Holzweiler sowie das Stehenlassen der Feldhöfe (Eggeratherhof, Roitzerhof, Weyerhof) führen dazu, dass wegen der benötigten Abraummengen keine Möglichkeit mehr besteht, um – entgegen der gerichtlichen Entscheidung – mit der Nichtinanspruchnahme von Lützerath praktisch eine Insellage für die Siedlung im Tagebau Garzweiler II herzustellen“ (Seite 2). Für mich liest sich dies folgendermaßen: weil die anderen Dörfer bleiben, muss der Boden unter Lützerath genutzt werden.

Was soll aus den Dörfern werden?

Wenn nun die Dörfer des dritten Umsiedlungsabschnitts erhalten bleiben sollen, was bedeutet das dann konkret? Die Dörfer haben Teile ihrer Infrastruktur verloren, viele Menschen haben bereits ihre Heimat verkauft und sich ein neues Zuhause aufgebaut. [Dazu auch mein Beitrag hier.] Die Vereinbarung sieht vor, dass RWE das Land „zu angemessenen Konditionen“ zur Verfügung stellen wird (Seite 4), damit jemand die Entwicklung und Revitalisierung übernimmt. Eine Möglichkeit des Rückkaufs ehemaliger Eigentümer wird ebenfalls angeführt.

Es bleibt abzuwarten, wie dieser Prozess am Ende ablaufen wird ob die Dörferdamit wieder belebt werden können.

Der für die Klimabewegung wichtige Hambacher Forst soll aus dem Besitz von RWE an das Land oder eine Stiftung übergehen. Im Text heißt es nur, dass der Besitz „übertragen““werden soll (Seite 4), es findet sich aber kein Hinweis darauf, ob dies gegen eine Bezahlung erfolgen soll.  

Kompensation der fehlenden Kraftwerke

Wenn ab 2030 Kraftwerke abgeschaltet werden sollen, wo kommt dann der Strom her? Es sollen neue Kraftwerke gebaut werden, die auf Wasserstoffbasis tätig sind. Das große ABER kommt noch, denn die Kraftwerke sollen erst spätestens 2035 100% mit Wasserstoff laufen, ab 2030 immerhin zu 50%. Zunächst sollen die Kraftwerke mit Erdgas laufen und ab 2030 dann mind. 50% Wasserstoff, der Rest wohl weiterhin Erdgas. Erdgas? Sollen nicht die Braunkohlekraftwerke weiterlaufen, damit Erdgas eingespart wird? Ja, aber hier auch wieder zu verschiedenen Zeiten. Wir sparen jetzt (also bis 2024?) Erdgas ein, dafür nutzen wir mehr Kohle. Dafür wird es neue Kraftwerke geben, die erst einmal mit Erdgas laufen, aber wohl erst nach 2024.

Wichtig ist, dass der Wasserstoff CO2-frei sein soll. Wobei es nur heißt: „Die Umstellung auf CO2-freien Wasserstoff/Ammoniak soll so schnell wie möglich realisiert werden“ (S. 5). Wasserstoff ist CO2-frei, die Wasserstoffgewinnung aber nicht unbedingt. Die Formulierung ist daher zu unpräzise, denn wenn der Wasserstoff nicht ohne CO2-Emissionen gewonnen wird, dann ist es kein ‚grüner‘ Wasserstoff. Jedenfalls liest sich diese Passage nicht wie eine Verpflichtung zu ‚grünem‘ Wasserstoff.

Weitere Vagheiten finden sich bezüglich des Ausbaus ‚erneuerbarer‘ Energien. RWE „wird jedes Projekt in Deutschland realisieren, das machbar ist“ (Seite 5). Was bedeutet denn ‚machbar‘? Wer bewertet die Machbarkeit? Und wer ist für die Machbarkeit verantwortlich? Wird dies ’nur‘ eine Frage von Genehmigungsverfahren sein?

Immerhin gibt es ein Mindestziel an ‚erneuerbarer‘ Energie seitens RWE, das in der Vereinbarung genannt wird: 1 Gigawatt bis 2030 in NRW. [Zu meiner Kritik an dem Begriff ‚erneuerbare Energie‘ hier.] Die geplanten Gas-/Wasserstoffwerke sollen eine Kapazität von 3 Gigawatt haben. So richtig ist RWE also nicht auf Linie der ‚erneuerbaren‘ Energien eingeschwenkt. Auf einer Webseite von RWE liest man sogar, dass RWE in Deutschland im Bereich Solar- und Windenergie von gegenwärtig 600 Megawatt auf 5 Gigawatt bis 2030 wachsen will. Gehören die 1 Gigawatt in NRW in die Planung, die RWE sowieso hatte oder sind dies zusätzliche 1 Gigawatt ‚erneuerbare‘ Energien? Möglich das RWE dieses Ziel sowieso erfüllt hätte.

Ist 2030 denn wirklich Schluss?

Nicht unbedingt. Es wird eine Überprüfung geben, ob die modernsten der Kohlekraftwerke nach 2030 für ein paar Jahre in eine Reserve übergeben werden. Für einen Kraftwerkblock ist eine solche Reserve sowieso vorgesehen, 2026 wird entschieden, ob weitere in die kostenbasierte Reserve gehen müssen. RWE wird wohl über 2030 hinaus mit Kohlestrom – zumindest einer Kohlestromreserve – im rheinischen Revier Geld verdienen. Und die Kohle? „Die gegebenenfalls erforderliche Kohle kann im Bedarfsfall während des nach 2030 noch laufenden Rekultivierungsbetriebs des Tagebaus Garzweiler für einen begrenzten, mehrjährigen Zeitraum noch zu Verfügung gestellt werden, ohne dass sich die Wiedernutzbarmachung verändert“ (Seite 6). Klingt nach: ein eventuell nötiger Abbau kann auch nach 2030 noch erfolgen.

Eindruck

Die gesamte Vereinbarung ist sehr stark unter dem Eindruck einer „Gasmangellage“ verfasst worden. Auf diese wird häufig Bezug genommen und dabei ein Kompromiss zwischen Energiesicherheit und Kohleausstieg vorgenommen. Dabei sind ein paar gute Aspekte herausgekommen: zeitlich früherer Kohleausstieg, klare Perspektive für die Dörfer des dritten Umsiedlungsabschnitts. Aus Perspektive des Klimaschutzes ist insbesondere die kurzfristige erhöhte Emission durch das Weiterbetreiben von Kohlekraftwerken über 2022 hinaus grausam. Zudem ist in der Eckpunkteerklärung einiges vagen gehalten, was präziser sein muss, damit am Ende keine im Hinblick auf die Klimakrise halbgare oder gar negative Maßnahmen ergriffen werden.

Das Eckpunktepapier ist ein Kompromiss, Klimawissenschaftler müssen nun bewerten, ob dieser Kompromiss das Ziel – die 1,5 Grad-Grenze nicht zu überschreiten – zu erreichen erlaubt.

Was ist nun mit Lützerath?

Manche sagen, Lützerath stellt die 1,5 Grad-Grenze dar. Andere sagen, Lützerath ist doch nur ein Symbol der Klimabewegung. Ohne Frage, Lützerath ist ein Symbol und es sollte jedem – besonders bei den Grünen – klar sein, wie wichtig dieses Symbol für die Klimabewegung ist. Hätte es einen Kohleausstieg 2030 ohne die Proteste im Hambacher Forst und in Lützerath gegeben? Vielleicht ja, aber beide Proteste haben viele Menschen mobilisiert und auch einige der Grünen, die nun in Regierungsverantwortung sind, haben sich vor der Wahl in Lützerath gezeigt. Ja, Lützerath ist ein Symbol, aber es ist ein Symbol, das die Grünen genutzt haben und das, so empfinden es viele in der Klimabewegung, nun nach der Wahl von einigen Grünen fallengelassen wird.

Kann die 1,5 Grad-Grenze eingehalten werden, wenn Lützerath abgebaggert wird? Das sollen Klimawissenschaftler beantworten, dabei geht es aber weniger um den Symbolwert Lützeraths als um die tatsächlichen Auswirkungen auf das Weltklima.

Nachtrag (06.10.2022): Langsam sammeln sich doch noch einige Bedenken und Fragen bei mir, die ich hier gerne noch anführen möchte:

Es werden zwar Zahlen für die noch abzubauenden maximalen Kohlemengen angegeben, aber sind in diesen auch die Mengen für den Reservebetrieb beinhaltet?

Ist das aktuell laufende Bewilligungsverfahren für die Fortführung der Entwässerungsmaßnahmen damit hinfällig? Muss der Antrag angepasst werden? Dazu fehlt eine deutliche Aussage. Ein Kommentar zu diesem Antrag habe ich hier verfasst.

Warum wird nicht mehr auf Photovoltaikanlagen und Windenergie gesetzt, stattdessen soll Gas als Übergangslösung her. Das Verbrennen von Gas ist wiederum klimaschädlich und trägt damit nicht dazu bei, dass der Konsens zur Erreichung des 1,5 Grad-Ziels führt. Sind RWEs versprochene Investiationen in ‚erneuerbare‘ Energien eine Zusatzleistung oder sowieso in RWEs Plänen zum Ausbau dieser Energien enthalten gewesen? Musste RWE hier wirklich einen Kompromiss eingehen oder konnte das Unternehmen Ziele, die es sowieso schon hatte, in die Waagschale werfen?

Insgesamt erscheint mir der Kompromiss wie eine Mogelpackung. Einen Ausstieg 2030 wird es geben, aber mit einem unklaren Reservebetrieb. Kohlekraftwerke werden früher abgeschaltet, dafür dürfen ältere Kraftwerke erst einmal länger laufen und dazu auch mehr Emissionen produzieren. Die Dörfer des dritten Umsiedlungsabschnitts sollen erhalten bleiben, aber ein klares Bekenntnis dazu, dass die vorherigen Eigentumsverhältnisse wieder hergestellt werden, fehlt. Es ist einfach unklar, welche ‚Gewinne‘ die politische Koalition wirklich gegenüber RWE herausholen konnte, denn der Kohleausstieg 2030 war sowieso politisch schon gewollt. Es scheint, dass RWE gut gepokert hat und nicht zu sehr durch den Konsens belastet wird.

Pumpen für Kohle

RWE beantragt die Fortführung der Grundwasserentnahme um den Tagebau Garzweiler II forsetzen zu können

Für den Braunkohletagebau Garzweiler II hat RWE eine Wasserentnahmegenehmigung, die bis zum 31.12.2023 erreicht. Damit RWE über diesen Zeitraum hinweg weiter den Tagebau betreiben kann, muss eine neue Wasserentnahmegenehmigung beantragt werden. Das hat RWE im Frühjahr 2022 getan und einen Antrag auf „Erteilung der wasserrechtlichen Erlaubnis zur Fortsetzung der Entnahme und Ableitung von Grundwasser für die Entwässerung des Tagebaus Garzweiler II“ für den Zeitraum 2024 bis 2030 gestellt. Im Oktober soll nun das Anhörungsverfahren stattfinden, bei dem Einsprüche gegen den Antrag vorgebracht werden können. Über das Anhörungsverfahren hat die zuständige Regierungsbehörde Arnsberg in ihrem Amtsblatt informiert.

Der Antrag, der sich aus einem Hauptdokument und diversen Anhängen zusammensetzt, konnte online auf den Seiten der Regierungsbehörde Arnsberg eingesehen werden. Gestellt wurde der Antrag vor der Landtagswahl in NRW, daher geht es nicht konform mit einigen Versprechen, die die schwarz-grüne Landesregierung in ihrer Koalitionsvereinbarung gab. Daher ist es ganz besonders wichtig darauf zu schauen, was RWE eigentlich beantragt hat, was genehmigt wird und welche Versprechen die Landesregierung gab.

An dieser Stelle will und kann ich gar nicht auf alle Aspekte, die im Antrag stehen, eingehen. Ich möchte jedoch ein paar Aussagen des Antrags aufnehmen und andiskutieren.  

Hintergrund des Antrags

Hintergrund des Antrags ist, dass die Sümpfung – also das Abpumpen des Grundwassers im Tagebau Garzweiler II – zeitlich befristet ist und zwar bis zum 31.12.2023. Nun möchte RWE die wasserrechtliche Erlaubnis für die Fortführung der Sümpfungsmaßnahmen bis 31.12.2030 erhalten. Die Sümpfungsmaßnahmen sind notwendig, damit die Sicherheit des Tagebaus gewährleistet wird. Ansonsten würde Grundwasser über die Böschungen oder die Sohle des Tagebaus eindringen können. Eine Folge der Sümpfung ist eine großflächige Absenkung des Grundwasserspiegels, die rund 10% der Landesfläche NRWs betrifft. Zu den Sümpfungsmaßnahmen habe ich bereits mehrmals etwas geschrieben, zum Beispiel hier und hier.

Ende von Garzweiler

Punkt 2 des Antrags trägt den Titel Vorhabenbeschreibung und rechtliche Vorgaben, dort schreibt RWE auf Seite 12, dass der Tagebau Garzweiler „basierend auf der 2021 geänderten und nachfolgend beschriebenen Planungsgrundlage voraussichtlich Ende 2038 auslaufen“ wird. Damit plant RWE also noch 16 weitere Jahre Braunkohleabbau im Tagebau Garzweiler II.

Zukunft der Tagebaudörfer     

Die Tagebaudörfer des dritten Umsiedlungsabschnitts Keyenberg, Kuckum, Ober-, Unterwestrich und Berverath werden ganz gerne ja als gerettet angesehen. Zu diesem Thema habe ich hier bereits etwas geschrieben. Im Antrag heißt es zu diesen Dörfern auf Seite 14, dass die bergbauliche Inanspruchnahme „anders als ursprünglich vorgesehen nicht Anfang 2024 sondern frühestens Ende 2026“ erfolgen soll. Wenn diese Dörfer gerettet sind, dann weiß zumindest RWE noch nichts davon. In dem aktuell zur Genehmigung vorliegenden Antrag steht schwarz auf weiß, dass eine Inanspruchnahme der Dörfer – worunter ich ihr abbaggern verstehe – erfolgt.  

Die Landesregierung hat im Rahmen des Koalitionsvertrags eine Absichtserklärung zur Rettung der genannten Dörfer gegeben. Es ist sehr genau darauf zu achten, ob im Genehmigungsverfahren auf die geplante Erhaltung der Tagebaudörfer eingegangen werden wird.

Wassermengen

Durch die Sümpfungsmaßnahmen werden große Mengen Grundwasser abgepumpt. Für das Wasserwirtschaftsjahr 2019 beziffert RWE die Menge an Sümpfungswasser auf 115 Millionen qm/a (S. 53). Für den Zeitraum 2030 bis 2035 geht RWE davon aus, dass die Abbautiefe zunehmen wird und somit tiefer gesümpft werden muss. Die maximale Ausdehnung des Sümpfungstrichters wird für das Jahr 2030 prognostiziert (S. 54). Dies bedeutet, dass die Mengen an Sümpfungswasser noch steigen werden, aber auch die Gebiete, die durch die Sümpfung betroffen sind, sich noch einmal (in ihrer Intensität) verschieben. RWE spricht etwa davon, dass durch die westwärts Wanderung des Tagebaufeldes der Sümpfungsschwerpunkt sich verschiebt, wodurch, beispielsweise, die Grundwasserabsenkung „im Nordwesten des aktuellen Tagebaus weiter zunehmen [wird]. Neben dem Tagebauvorfeld wird es rund um Erkelenz Absenkungen von mehr als 10 Metern geben“ (Seite 65). Es wird also soviel Wasser abgepumpt, dass der aktuelle Grundwasserspiegel – der ja schon von der Sümpfung betroffen ist – um zehn Meter abfallen wird. Ehrlich, wenn auch zurückhaltend, ist RWE immerhin bezüglich der räumlichen Auswirkungen der Sümpfungsmaßnahmen. Sie schreiben: „Die […] Grundwasserabsenkung, besonders aber die Druckentlastung in den tieferen Grundwasserstockwerken, geht weit über den eigentlichen Tagebaubereich hinaus“ (S. 66). Dies macht den Braunkohletagebau auch so problematisch. Der Tagebau hat spürbare Auswirkungen, die nicht auf das direkte Tagebauumfeld beschränkt sind, sondern sich weiter darüber hinaus erstrecken. Damit betreffen der Tagebau und die Sümpfungsmaßnahmen nicht nur die Menschen, die direkt an den Tagebaulöchern wohnen, sondern alle, zwischen Bonn und dem Kreis Kleve, bzw. Köln und Roermond.  

Was passiert mit dem Sümpfungswasser?

Ein Großteil des Sümpfungswasser soll als sogenanntes Ökowasser – das ist aufbereitetes Wasser – zur Stützung der Feuchtgebiete über ein ausgedehntes Rohrsystem wieder eingeleitet werden. „Neben den Ökowassermengen werden die verbleibenden Wassermengen zur weiteren Verwendung an eigene und fremde Betriebe abgegeben, der Kraftwerkswasserversorgung zugeführt sowie in die Vorflut eingespeist“ (S. 75). Das Grundwasser dient unter andere, der Wasserversorgung der Kraftwerke. Ein Überschuss an Wasser wird nach allen Prognosen nicht geben (S. 76). Interessant finde ich in diesem Zusammenhang die Aussage, dass „[g]egen Ende des Tagebaus […] das Sümpfungswasser aus Garzweiler nicht mehr ausreichen [wird], den Öko- und Eigenwasserbedarf zu decken, so dass eine Wasserzuführung vom Rhein notwendig wird. Diese wird dann auch zur Füllung des Tagebausees verwendet“ (S. 80).

Dass zum Tagebauende – gemeint ist vermutlich 2038 – nicht mehr genügend Sümpfungswasser zur Verfügung stehen wird, liegt daran, dass sich nach 2030 der Tagebau in eine andere Richtung bewegen soll. Der Abbau wird dann in geringerer Tiefe erfolgen, sodass „die notwendigen Sümpfungsmengen sinken“ (S. 86).

Für den Zeitraum bis 2030 gibt RWE jedenfalls konkrete Zahlen an. Die Menge an Sümpfungswasser soll von 123 Millionen qm/a im Jahr 2015 auf 155 Millionen qm/a im Jahr 2030 ansteigen. Wurden 2015 75 Millionen qm/a im Jahr 2015 als Ökowasser verwendet, 2030 sollen es 101 Millionen qm/a im Jahr 2015 sein S. 83). RWE spricht, dass es einen steigenden Bedarf an Ökowasser gibt, macht aber nicht klar, ob der alleine auf die Ausweitung der Sümpfungsmaßnahmen zurückzuführen ist.  

Klar ist also, dass die Rheinwassertransportleitung parallel zum Tagebaubetrieb benötigt wird, andernfalls wäre die Stützung der Feuchtgebiete nicht möglich.

Rheinwassertransportleitung und die Klimakrise

Für RWE ist die Rheinwassertransportleitung vor allem deshalb wichtig, weil die Tagebaulöcher nach Beendigung des Tagebaus geflutet werden sollen und zwar durch Rheinwasser. (Mit der Rheinwassertransportleitung habe ich mich auch bereits beschäftigt, hier.) Die Rheinwassertransportleitung soll das dazu benötigte Wasser bringen. Vorgesehen ist, dass in trockenen Jahren weniger entnommen wird, in wasserreichen Jahren dagegen mehr (S. 90).

Dieses Jahr mussten wir erleben, dass der Rhein einen sehr niedrigen Pegel aufwies. Kann es daher sein, dass die Klimakrise ein Problem für die geplanten Tagebaurestseen sein wird? RWE sagt: „Gemäß den Untersuchungen des LANUV (LANUV, 2007; LANUV, 2016) ist eine parallele Befüllung der Tagebauseen Garzweiler und Hambach aus dem Rhein (der Tagebausee Inden wird bereits ab ca. Anfang der 2030er Jahre aus der Rur befüllt) auch unter Berücksichtigung potentiell veränderter klimatischer Bedingungen möglich“ (S. 90). ‚Potentiell veränderte klimatische Bedingungen‘’– oder das, was andere Klimakrise nennen – stellen somit kein Problem dar. Bei dieser Behauptung bezieht sich RWE auf das LANUV [LANUV = Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz Nordrhein-Westfalens].

Im Zusammenhang mit den niedrigen Pegelständen des Rheins hatte ich diesen Sommer eine Anfrage an RWE und das LANUV gestellt. RWE wollte sich bzgl. der Frage, ob die niedrigen Pegelstände ein Problem für die geplante Rheinwassertransportleitung seien, nicht schriftlich antworten. Mündlich teilte man mir mit, man gehe davon aus, dass „der Rhein immer Wasser führen werde“ und somit eine Wasserentnahme kein Problem sei. Mit dieser Aussage habe ich mich an das LANUV gewendet und bekam als Antwort, dass es eine zulässige Interpretation der vorhandenen Modellrechnungen sei, dass der Rhein immer Wasser führen werde. Es sei damit aber nichts darüber gesagt, wie die dann vorhandenen Mengen zu bewerten seien. Ich interpretiere dies einmal so: Die Modellrechnungen zeigen nicht, dass der Rhein zeitweise austrocknen wird, sie sagen aber auch nichts über die zu erwarteten Wassermengen in trockenen Sommern aus. Noch interessante ist aber die Aussage bzgl. der möglichen Auswirkungen von Niedrigwasserständen auf die Wasserentnahme. Diese seien Gegenstand aktueller Untersuchungen, in die das LANUV aber nicht eingebunden ist. Das heißt dann wohl, dass bislang nicht klar ist, ob bei Niedrigwasserständen wie im Juli 2022 überhaupt Wasser entnommen werden kann und wenn welches entnommen werden kann, in welchen Mengen dies möglich sein wird.

Alles harmlos?

Dass die Sümpfungsmaßnahmen großräumige Auswirkungen haben, hat RWE zugestanden. Wie sieht es denn mit einer qualitativen Beeinträchtigung aus? Dankenswerterweise fasst RWE die möglichen Folgen zusammen: „Die Sümpfung kann zu Auswirkungen auf die Schutzgüter Wasser (Grundwasser und oberirdische Gewässer) → Verschlechterung der Mengenbilanz, Vergrößerung des aktuellen Grundwasserflurabstandes, Menschen, insbesondere die menschliche Gesundheit → Wirkungen auf wasserwirtschaftliche und landwirtschaftliche Nutzungen, Tiere, Pflanzen und biologische Vielfalt → Vergrößerung des aktuellen Grundwasserflurabstandes, Fläche und Boden → Vergrößerung des aktuellen Grundwasserflurabstandes sowie kulturelles Erbe und sonstige Sachgüter → Vergrößerung des aktuellen Grundwasserflurabstandes führen“ (S. 97).  

Die Sümpfungsmaßnahmen wirken sich, wie die Auflistung zeigt, auf viele Bereiche aus. Insbesondere ist die Reduzierung der Grundwassermenge problematisch, da dies Menschen – etwa durch die Beeinträchtigung der Landwirtschaft – , andere Tiere, Pflanzen und Bodenflächen betrifft. Wie steht RWE dazu? Sie schreiben auf Seite 98 des Antrags: „Trotz der sehr hohen Wirkintensität sind die Auswirkungen durch die Sümpfung aufgrund der bereits seit langem vorhandenen anthropogenen Beeinflussung der Grundwasserquantität aus umweltfachlicher Sicht als nicht erheblich einzustufen“. Anders formuliert: ‚Klar haben unsere Maßnahmen starke Auswirkungen auf das Grundwasser, aber die Menschen nutzen Grundwasser doch schon seit langem, daher kann man aus umweltfachlicher Perspektive nichts gegen die Sümpfungsmaßnahmen vorbringen‘. Es sollte aber klar sein, dass bisher die Beeinflussung der Grundwasserquantität – also Grundwasserentnahme – auch nur annähernd in dem Umfang erfolgte, wie RWE dies tut.

Warum…?

Warum sollten einem Antrag entsprochen werden, wenn die beantragte Aktivität sich so negativ auswirkt? Unberücksichtigt sind dabei vollkommen die negativen Folgen, die die Braunkohleverstromung mit sich bringen. Für die Allgemeinheit ergeben sich zahlreiche negative Konsequenzen, die die Sümpfungsmaßnahmen und die Braunkohleverstromung mit sich bringen. Kann man diese Konsequenzen und die Folgekosten, die diese nach sich ziehen, guten Gewissens wirklich als gerechtfertigt betrachten?

RWE sagt ja, denn ohne die Sümpfungsmaßnahmen kann der Tagebau nicht betrieben werden und mit dem Tagebau verdient RWE viel Geld. Das Geld wird durch teilweise irreversible Schädigung der Natur verdient. Einiges gesteht RWE in dem Antrag sogar ein. Ich frage mich, wie jemand, der den Antrag gelesen hat, dem Vorhaben zustimmen können soll. Eine Bewilligung des Antrags bedeutet auf jeden Fall, dass das Grundwasser, die Böden, Menschen, Tiere, Pflanzen, Dörfer und das Klima weitere mindestens sechs Jahre erheblich geschädigt werden. Apropros Klima: die Klimaschädlichkeit der Braunkohleverstromung ist selbstverständlich nicht im Antrag angeführt, denn es geht nur um die Fortführung der Sümpfungsmaßnahmen, nicht um die Braunkohleverstromung. Die Sümpfungsmaßnahmen sind aber eine wichtige Vorbedingung für die Braunkohleverstromung, denn ohne Sümpfungsmaßnahmen kann es keinen Braunkohletagebau geben.

Es ist zu hoffen, dass im Zuge des weiteren Verfahrens Grundwasser- und Klimaschutz eine Rolle spielen werden und dem Antrag in der vorliegenden Form nicht zugestimmt wird. Mir ist bewusst, dass dies ein utopischer Wunsch ist, aber RWE wirkt gravierend daran mit, dass sowohl das 1,5-Grad als auch das 2-Grad Ziel – also die Ziele die durch Menschen verursachte Erderwärmung auf maximal 1,5 bzw. 2 Gad zu beschränken – eklatant verfehlt werden. Daher ist um so wichtiger, dass solche Anträge zwar öffentlich aber ohne Wahrnehmung in der Öffentlichkeit entschieden werden.