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Bild der Mahnwache Lützerath

Mahnwache Lützerath

Ein Interview mit Andreas

Das Landeswirtschaftsministerium in NRW hat zusammen mit dem Bundeswirtschaftsministerium ein Eckpunktepapier verfasst, das eine Vereinbarung mit RWE über den Ausstieg aus der Braunkohleverstromung 2030 darstellt. Während die Politik diese Vereinbarung als großen Erfolg für den Klimaschutz darstellt, sehen weite Teile der Klimaschutzbewegung dies weitaus kritischer [hier mein Kommentar dazu]. Unter anderem sieht das Papier vor, dass RWE Lützerath abreißen darf, um an die Braunkohle darunter zu gelangen.

Viele Gruppen setzen sich dieser Tage gegen den Abriss Lützeraths ein. Dazu gehört auch die Mahnwache Lützerath, die seit über zwei Jahren aktiv gegen den Abriss und für ein Ende der Braunkohletagebaus kämpft. Seit rund anderthalb Jahren ist Andreas für die Mahnwache aktiv. Mit ihm habe ich ein kruzes Interview über die Mahnwache und sein Engagement dort geführt.

Jens: Andreas, du bist seit einiger Zeit bei der Mahnwache Lützerath aktiv. Lass uns damit anfangen, was diese Mahnwache überhaupt ist. Was macht die Mahnwache Lützerath also?

Andreas: Die Mahnwache Lützerath mahnt über ein Unrecht an der Gesellschaft und der Natur. Sie wurde mittlerweile zum Internationalen Symbol der Klimagerechtigkeitsbewegung.

RWE hat einen Wall aufgeschüttet –  vom Tagebau gesehen, vor der ehemaligen L277 – vor Lützerath. Dieser Wall symbolisiert die 1,5-Grad-Grenze, die laut Pariser Klimaschutzabkommen eingehalten werden MUSS, um unser Klima nicht weiter aufzuheizen. Sollte Lützerath abgebaggert werden, kann dieses Ziel nicht eingehalten werden.

Am 22.07.2020 wurde die Mahnwache an der L277 an der Grundstücksgrenze des letzten Landwirtes von Lützerath errichtet. Die Mahnwache ist Anlaufstelle für Interessierte und beantwortet Fragen rund um den Tagebau und die Aktivitäten in und um Lützerath. Sie lädt zu Gesprächen und Diskussionen ein. Hier bekommt man Kontakt zu internationalen Klimaaktivisten, Prominenten, Politikern und Bewohnern des Dorfes.

Jens: Wie bist du zur Mahnwache Lützerath gekommen und was bewegt dich dort aktiv zu sein?

Andreas: Als das Klimacamp ENDE GELÄNDE 2019 in Viersen am Hohen Busch seine Zelte aufgeschlagen hat, war für mich nach einem Reinschnuppern klar: Ich will mich engagieren. Ich wurde als Busbegleiter und Vermittler zwischen Aktivisten und der Polizei eingesetzt. Die Touren gingen ins Rheinische Braunkohlerevier.

Das war ein spezielles Erlebnis, das keine andere Möglichkeit für mich offenließ, als mich weiter für den Klimaschutz und die Klimagerechtigkeit einzusetzen. Meine Betroffenheit hat mich immer wieder zu den Aussichtspunkten des Tagebaus geführt. Letztendlich hat meine Teilnahme an einer Menschenkette von Keyenberg nach Lützerath – zur Mawa Lützerath – gebracht.

Jens: Gab es bei der Mahnwache Lützerath ein spezielles Erlebnis, – egal ob positiv oder negativ -, das dir ganz besonders in Erinnerung geblieben ist?

Andreas:

Mein eindrucksvollstes Erlebnis fand während einer Demo von Immerath nach Lützerath statt. Der Anführer der Demo machte an einer Stelle, an der der Wall von RWE durchbrochen war, mehrfach darauf aufmerksam, dass der Weg der Demo auf gar keinen Fall in Richtung Kante gehe, doch nach und nach liefen fast alle Demonstranten zur Kante.

Jahrelang wurde der Wall vom Werkschutz von RWE bewacht, nun konnten wir trotz Polizeianwesenheit an die Kante. Das war ein surreales Erlebnis.

Jens: Du sagst, dass es ein surreales Erlebnis war, als du bei einer Demo trotz Polizeianwesenheit an die Kante des Tagebaus konntest. Was war daran so surreal für dich?

Andreas: Vorher wurde das Areal vor der Kante bis zum Erdwall von der RWE-Security engmaschig bewacht, ich bin den Menschen die den Weg zur Kante gewählt haben gefolgt und habe die RWE-Grenze überschritten – was kann jetzt alles passieren? – die Polizei ist sichtbar in der Nähe das wirkte sehr unreal und dann stand ich an der Kante – diese Weite, Tiefe, dieses Summen der Bagger, dieser Gigantismus – was machen wir da?,  wofür? – das kam mir in diesem Moment sehr unrealistisch vor. Es brauchte eine Zeit eben das zu realisieren.

Jens: Das große Thema rund um Lützerath ist die drohende Räumung, wie blickst du der drohenden Räumung entgegen.

Andreas: In der Hoffnung, dass sich die Politik noch besinnt, habe ich ein Konvolut an Weihnachtstassen an die Mawa Lützerath gespendet.

Sorgenvoll beobachte ich in den Medien, wie Klimaaktivisten kriminalisiert werden und wünsche mir, dass es zu keiner Eskalation kommt, weiß aber, dass dies ein frommer Wunsch ist. Die einzige Möglichkeit, die ich sehe ist, dass sich sehr, sehr viele Menschen daran beteiligen, Lützerath zu verteidigen.

Viel Kohle mit der Kohle

Mit Braunkohle wird viel Geld verdient, nicht nur bei RWE

Es wurde seitens des Bundes- und des Landeswirtschaftsministeriums entschieden, dass RWE Lützerath abbaggern darf. Dies wurde in dem neuen Eckpunktepapier, das von den drei Beteiligten stand, so vereinbart. Bis 2030 wird RWE ganz regulär Braunkohle abbauen, Kohle verstromen – dies sogar mehr als bislang vorgesehen, da einige Kraftwerksblöcke, die Ende 2022 vom Netz sollten, weiterlaufen dürfen. Ab 2030 wird es eine Kohlereserve geben, im Rahmen dieser Reserve darf RWE weiter Kohle verstromen und gegebenenfalls abbauen.

RWE wird trotz des vorgezogenen Kohleausstiegs noch gut an der Braunkohle verdienen. Ein Artikel des Handelsblatts legte im September 2021 dar, dass die ökonomisch sinnvollste Lösung für RWE eine Kohleausstieg 2030 ist. In dem Artikel werden RWE-Insider und (ehemalige) RWE-Manager zitiert, die RWE satte Gewinne mit der Braunkohle attestieren.   

Sollte durch die CO2-Zertifikate dies nicht eigentlich anders sein? Die Idee hinter den CO2-Zertifikaten ist, dass CO2-Emittenten Zertifikate kaufen, im Gegenzug dürfen sie eine bestimmte Menge CO2 ausstoßen. Klimaschädliche Produkte – zum Beispiel Kohlestrom – sollten damit teurer werden. Wie das Handelsblatt berichtet hat RWE aber eine große Menge an CO2-Zertifikaten zu günstigen Preisen gekauft und profitiert nun insbesondere von Teuerungen im Strompreis. Zwar wird die Stromproduktion durch die Zertifikate teurer, die steigenden Strompreise gleichen dies aber mehr als aus.

In dem Eckpunktepapier heißt es sehr großzügig, dass RWE für die nötigen Zertifikate aufkommen muss, im Gegenzug aber die Gewinne, die durch die Braunkohleverstromung entstehen, auch behalten darf. RWE hat sich laut des genannten Artikels aus dem Handelsblatt bis 2030 mit ausreichenden CO2-Zertifikaten eingedeckt und, so heißt es, könne über diesen Zeitraum die Kohlekraftwerke wohl gewinnbringend betreiben. Aber ab 2030 sieht es so aus als ob die Kohlekraftwerke ein Verlustgeschäft werden können, gibt das Handelsblatt Analysten von JP Morgan wider. Was JP Morgan über RWE weiß, wird RWE erst recht über sich selbst wissen, oder?

Der auf 2030 vorgezogene Kohleausstieg mag RWE gar nicht so ungelegen kommen. Die Kraftwerke werden zu einem Zeitpunkt eingestellt, ab dem sie nicht mehr rentabel wären. Die neueren Kraftwerksblöcke werden für eine Zeit in eine Reserve übergehen, für die RWE Geld bekommt. Um es deutlich zu sagen: Ab dem Zeitpunkt, ab dem die Kraftwerke zu einem Verlustgeschäft werden, sollen sie durch Steuergelder finanziert werden. Zugleich kann sich RWE aber ein positives Image erkaufen, denn der Konzern hat zugestimmt, dass er zu einem vorgezogenen Kohleausstieg kommt. Was für ein aufopferungsvolles Unternehmen!

RWE ist keinen Kompromiss eingegangen, sondern wird durch die Eckpunktevereinbarung grün gewaschen, obwohl das Unternehmen nur das tut, was (höchstwahrscheinlich) in seinem eigenen ökonomischen Interesse ist. Zufällig fallen das Interesse RWEs und der Politik – Ausstieg aus der Braunkohle 2030 – zusammen.  RWE wird mit der Verstromung der Kohle, die unter anderem unter Lützerath liegt, so lange es geht neue Gewinne machen. Aber nicht nur RWE verdient an diesem Kompromiss mit der Bundes- und Landespolitik.

Kein Abriss ohne Abrissunternehmen

Das Motto des Viersener Unternehmens Lücker lautet: „Wo eine Lücke ist, ist auch ein Lücker“. In der größten Lücke im Rheinland – die Tagebaue im rheinischen Revier – war Lücker in der Vergangenheit bereits zu finden und hat dort verschiedene Arbeiten unter anderem beim Abbruch in Lützerath und im Hambacher Forst aufgeführt. Lücker war unmittelbar für RWE tätig und hat damit finanziell vom Tagebau profitiert. Bei Youtube gibt es viele Videos, die Abbauarbeiten im Tagebaugebiet durch Lücker zeigen, auch auf anderen sozialen Netzwerken wurde darüber ausgiebig informiert. Unter anderem gibt es ein Video auf Facebook, das ‚Alle Dörfer teilen‘ geteilt hat und welches zeigt, dass die Baggerfahrer nicht sehr rücksichtsvoll gegenüber Demonstranten sind.

Im Leitbild des Unternehmens heißt es: „Mit unserem Einsatz möchten wir den Ansprüchen von Mensch und Natur gerecht werden“. Wenn Lücker den Menschen und der Natur gerecht werden will, dann darf das Unternehmen nicht nur an seine Profite denken, sondern vor allem auch an die Verantwortung, die es in der Klimakrise übernehmen muss.

2020 gab es bereits Proteste gegen Lücker wegen des Abrisses der Landstraße L277. Diese Straße führte von Keyenberg nach Lützerath; nun befindet sich dort die Tagebaugrube. Die Rheinische Post titelte etwas übertreibend „Klimaaktivisten belagern Viersener Baufirma“.

Mehr als nur RWE

Klar, RWE ist der treibende Motor im Braunkohletagebau im rheinischen Revier. Aber nicht nur RWE verdient, andere Unternehmen – in der Vergangenheit Lücker – leisten wichtige Arbeiten, die vorbereitend für die Tagebauarbeiten sind. In Lützerath werden wieder Abrissarbeiten nötig sein. RWE wird wieder Aufträge vergeben und es werden wieder Bagger anrollen, die Gebäude abreißen sollen. Also wird es auch wieder mindestens ein Unternehmen geben, dass durch den Braunkohletagebau Gewinne einfährt.

Wir sollten nicht vergessen, dass es neben RWE weiter Player in dem Spiel gibt, die einen aktiven Beitrag dazu leisten, dass die Braunkohle unter und um Lützerath herum abgebaggert werden kann.

Ist Lützerath ein Symbol?

In letzter Zeit wird viel darüber diskutiert, ob Lützerath ein Symbol ist. Kritisch heißt es dazu in der Presse, beispielsweise in der Rheinischen Post am 6. Oktober 2022, dass „Lützerath […] das falsche Symbol für die Klimapolitik“ sei. Ein Symbol ist ein Zeichen. Ein bekanntes Symbol ist die Abbildung eines Herzens, das für ‚Liebe‘ oder etwa in sozialen Medien (z.B. Twitter) für ‚Gefallen‘ steht.

Wenn Lützerath ein Symbol ist – wenn auch nach Meinung einiger ein ‚falsches‘ – , wofür steht Lützerath denn dann? Der Autor des RP-Meinungsartikels spricht davon, dass Lützerath ein (falsches) Symbol für die Klimapolitik sei. Warum? Der Kompromiss zwischen Bundes- und Landesregierung auf der einen Seite – genauer den Wirtschaftsministerien im Bund und im Land NRW – und RWE sieht einen vorgezogenen Ausstieg aus der Braunkohleverstromung vor: 2030 statt 2038. Dadurch wird weniger Braunkohle abgebaut und 280 Millionen Tonnen CO2 werden eingespart. Zudem werden unter anderem die Dörfer des dritten Umsiedlungsabschnitts gerettet. Lediglich, so der Autor, Lützerath werde abgebaggert.

Die Situation ist aber doch komplexer. Es werden Dörfer nicht abgebaggert, die eigentlich abgebaggert werden sollen. Aber das heißt nicht, dass die Dörfer gerettet sind. Gerettet ist Grund und Boden, nicht aber das dörfliche Leben. Das ist durch die vorhergehenden Umsiedlungsmaßnahmen deutlich gestört worden, dörfliche Infrastruktur ging verloren. Dass die Dörfer als lebendige Ortschaften gerettet sind, kann man also nicht sagen. [Das Thema habe ich auch in einem anderen Beitrag angerissen.]

Genauso wenig kann man sagen, dass nur Lützerath abgebaggert wird. Abgebaggert wird mehr Fläche und es geht nicht nur um die Fläche, sondern um die Intention hinter dem Abbaggern. Das Abbaggern erfolgt um Braunkohle zu gewinnen. Die Braunkohle soll verstromt werden. Richtig, es wird weniger Braunkohle verstromt als bei einem späterem Kohleausstieg, aber die genauere Menge ist noch unklar. Denn über 2030 hinaus wird es einen Reservebetrieb bei der Braunkohleverstromung geben. Wie viele Kraftwerksblöcke in die Reserve gehen werden, ist noch unklar. Aber das kann bedeuten, dass über 2030 hinaus Braunkohleverstromung möglich sein wird. Die dafür benötigten Kohlemengen dürfen auch nach 2030 abgebaut werden. [Siehe dazu auch meinen Beitrag zum Eckpunktepapier.]

Werden also wirklich 280 Millionen Tonnen CO2 eingespart? Unklar, denn es sollen Gaskraftwerke errichtet werden, die Mitte der 2030er Jahre vollständig auf Wasserstoff umgestellt sein sollen. Durch die Gasverstromung werden weitere Emissionen erzeugt. Und der Wasserstoff? Wenn er nicht ‚grün‘ produziert wird, sind mit seiner Produktion ebenfalls weitere Emissionen verbunden. Dass er ‚grün‘ produziert werden wird, ist im Eckpunktepapier nicht deutlich festgelegt. Es ist also vollkommen unklar, wie hoch die Einsparungen, die durch das Eckpunktepapier zustande kommen könnten, wirklich sein werden.

Für die Klimabewegung geht es weniger darum, was eingespart wird, als darum, was nicht eingespart wird. Ungefähr so viele Tonnen Kohle wie eingespart werden sollen, sollen auch noch verstromt werden. Ein Teil dieser Kohle – aber eben nur ein Teil – liegt unter Lützerath. Zentral ist, dass das Eckpunktepapier die Intention hat, dass Deutschland das 1,5 Grad-Ziel nicht verfehlt. Das Ziel kann (hypothetisch) nur erreicht werden, wenn die CO2-Emissionen deutlich verringert werden. Statt 280 Millionen Tonnen Kohle dürfen maximal 70 Millionen Tonnen Braunkohle verstromt werden.

„Der Verlust Lützeraths mag schmerzlich sein, ist aber zu verkraften“, heißt es in dem RP-Artikel. Schmerzlich ist nicht der Verlust von Lützerath, sondern die zu große Kohlemenge, die abgebaggert und verstromt werden darf. Verkraften kann das Klima dies nicht.

„An der Erreichung des 1,5-Grad-Zieles – selbst heruntergebrochen auf das Land NRW – ändert die Rettung des Weilers so gut wie nichts“, wird weiter in dem Artikel gesagt. Für die Klimaschutzbewegung ist Lützerath aber der Ort, an dem die 1,5 Grad-Grenze symbolisch verteidigt wird. Natürlich liegt diese nicht physisch in Lützerath und natürlich ist es egal, ob Lützerath abgebaggert wird oder nicht. Die 1,5 Grad-Grenze könnte auch noch gehalten werden, wenn Lützerath abgebaggert wird. Aber nur, wenn die Kohlemengen, die RWE abbaggern und verstromen darf, noch weitergehend beschränkt werden.          

Das Wirtschaftsministerium NRW schreibt ergänzend zu dem Eckpunktepapier , dass der frühere Kohleausstieg alleine nicht für die Einhaltung des 1,5 Grad-Ziels ausreicht, eben auch weil erst einmal höhere Emissionen erfolgen werden. Folgendes interessante Zitat findet sich dort auf Seite 3:

„Diese zusätzlichen Emissionen bedeuten, dass auch in den anderen Sektoren kurzfristig substanzielle Emissionsminderungen erfolgen müssen, um das Ziel zu erreichen, NRW zur ersten klimaneutralen Industrieregion zu machen. Der Kohleausstieg alleine reicht hierfür nicht aus. Das 1,5 Grad Ziel bleibt global ein wichtiges Ziel.“

(Fragen und Antworten zum Eckpunktepapier)

Um die eigenen Klimaziele zu erreichen, müssen andere Bereiche nun mehr Einsparungen bringen. Konkret wird aber nicht genannt, wie das erfolgen soll. Klar sollte sein: wer keine Ziele definiert, kann sie auch nicht erreichen. Nur zu sagen, woanders müssen Einsparungen erfolgen, kompensiert noch keine Mehremissionen. Es müssen klare Einsparziele – und am besten auch die Wege zu ihrer Erreichung – benannt werden, damit die Mehremissionen der Braunkohleverstromung, die in den nächsten Jahren anstehen, kompensiert werden können.

Ist Lützerath also, wie es in dem RP-Artikel heißt, das falsche Symbol für die Klimapolitik? Taugt das ‚leergeräumte Dorf‘, wie es im Artikel formuliert ist, überhaupt als Symbol? ‚Leergeräumt‘ ist Lützerath nicht wirklich, vielmehr ist Lützerath voll Kreativität, Leben und Bereitschaft die 1,5 Grad-Grenze zu verteidigen. Denn Lützerath ist ein Symbol für den Versuch die 1,5 Grad-Grenze einzuhalten. Das Abbaggern von Lützerath wird aber unweigerlich auch zum Symbol werden, zu einem Symbol dafür, dass die Politik einen Weg eingeschlagen ist, der die Einhaltung der 1,5 Grad-Grenze – egal ob dies überhaupt noch realistisch ist – unmöglich macht. Lützerath steht also nicht nur für den kleinen Ort, der nun abgebaggert werden soll, sondern symbolisch für eine Klimapolitik, die entweder konsequent dem 1,5 Grad-Ziel verpflichtet ist oder eben nicht.

Symbole haben ihre Bedeutung aufgrund einer Konvention, sie werden symbolisch von Menschen für etwas verwendet. Es ist zu spät Lützerath nicht zum Symbol zu machen, denn zumindest für Klimaaktivisten ist Lützerath bereits ein Symbol. Die Symbolik wird dem Ort aber auch durch die Presse zugeschrieben, wenn es beispielsweise im Spiegel heißt, dass Lützerath der Ort sei, „den Greta Thunberg heiliggesprochen hat“. Greta Thunberg wird hier metaphorisch als Kirchenoberhaupt dargestellt, denn nur solche können ‚heilig sprechen‘. Die Klimabewegung wird durch diese Metapherals religiöse Bewegung (Sekte?) angesehen. Charakteristisch an Religion ist aber, dass es ein Glaubenssystem ist, welches nicht an die Wissenschaft gebunden ist. Fridays for Future, die von Greta Thunbergs Schulstreikts inspiriert sind, haben aber kein Oberhaupt und stehen fest auf dem Boden der modernen Wissenschaft. Einer der zentralen Sätze Thunbergs ist es immer wieder, dass die politischen Entscheider der Wissenschaft zuhören sollen! Die Bezeichnung ‚Klimasekte‘ findet sich in rechten Kreisen öfter einmal, wenn über Klimaaktivisten gesprochen wird. Beispielsweise in einem Beitrag der Tagespost. Eine kritische Auseinandersetzung mit dem Begriff ist auf www.volksverpetzer.de zu finden.

In einem anderen Spiegelbeitrag wird sogar ein Abkommen, nämlich der vorgezogene Klimaausstieg, von Gerald Traufetter als Symbol bewertet. Aufgrund dieses Symbols, so schreibt er in seinem Meinungsartikel, können „[d]ie Klimaaktivisten […] deshalb ruhig von den Bäumen kommen“. Man könnte glatt den Eindruck gewinnen, dass der Autor implizit Klimaaktivisten als Affen, die den ganzen Tag auf Bäumen ‚rumsitzen‘, bezeichnen möchte. Aber das ist eine andere Frage.

Rund um das Thema ‚Lützerath‘ mangelt es nicht an Symbolbildung und Symbolen. Zum Schluss aber noch einmal zurück zum RP-Artikel, dieser spricht Lützerath eine symbolische Bedeutung ab: Lützerath muss weg, andernfalls ist die Energiesicherheit in Gefahr. Egal ob das stimmt oder nicht, es hat nichts mit dem Anliegen der Klimaaktivisten zu tun. Der Klimaschutzbewegung geht es darum, dass die Emissionen drastisch gesenkt werden müssen, was nicht geht, wenn Lützerath abgebaggert wird. Energiesicherheit wird verbal gegen die Klimakrise ausgespielt.

Die Kritik an Lützerath als ‚falschen Symbol‘ ist stark verkürzt, da die eigentliche Problematik – zu geringere Reduktion der Kohlemengen und zu hohe Emissionen – in dem Artikel (wie auch in vielen anderen) gar nicht angesprochen wird. Sicherlich ist der frühere Kohleausstieg ein Erfolg, da es zu Einsparungen in den CO2-Emissionen kommt. Aber es ist nur ein kleiner Schritt in Zeiten, in denen riesige Schritte notwendig wären.

Reden wir über Symbole, reden wir auch über Bedeutung. Welche Bedeutung Lützerath für Klimaaktivisten hat, habe ich oben geschildert. Wenn aber nun jemand davon spricht, dass Lützerath ein ‚falsches Symbol‘ sei, dann ist im Fall des genannten RP-Artikels gemeint, dass die Maßnahmen, die im Eckpunktepapier skizziert sind, ausreichen. Sprachlich wird weiteren Protesten zum Erhalt Lützeraths – und damit zur weiteren Eindämmung der Abbaumengen – delegitimisiert und als nicht notwendig dargestellt. Wer dem glaubt, der wird nicht nur den Abriss, sondern auch die Räumung Lützeraths befürworten und der Meinung sein, dass ein Kompromiss mit RWE ein großer Erfolg für den Klimaschutz sei. Weil Klimaaktivisten aber anderer Meinung sind, ist Lützerath genau das richtige Symbol!

CDU, die Grünen & RWE

Ein Blick auf das Eckpunktepapier zum vorgezogenen Kohleausstieg in NRW

Die schwarz-grüne Landesregierung hat es geschafft: es gibt einen Konsens mit RWE bezüglich der Weiterführung des rheinischen Braunkohletagebaus. RWE will den Ausstieg aus den Braunkohletagebau 2030. Acht Jahre früher als bislang geplant. Die Dörfer des dritten Umsiedlungsabschnitts sollen nicht mehr in Anspruch genommen – also abgebaggert –  werden. Soweit, so gut. Lützerath soll jedoch abgebaggert werden können.   

Diskussionen über die Interpretationen des Konsens setzen ein, sobald dieser auch nur bekannt war. Die zentrale Frage dabei ist: wie hältst du es mit Lützerath? Dass RWE Lützerath abbaggern darf – und wohl wird –, haben einige Klimaaktivisten als Bruch für den Grünen und der Klimaschutzbewegung gesehen. Ander sagen dagegen, dass die Grünen (als kleiner Koalitionspartner im Bund und in NRW) einen riesigen Erfolg erreicht haben, denn der vorgezogene Braunkohleausstieg sei ein großer Gewinn.

Es lohnt sich einmal einen Blick in das Eckpunktepapier mit dem sperrigen Titel „Politische Verständigung zwischen dem Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz, dem Ministerium für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie des Landes Nordrhein-Westfalen und der RWE AG zum vorgezogenen Kohleausstieg 2030 im Rheinischen Revier“ zu werfen. Hier der Link zum Dokument: https://t.co/SulG3MtfAY.

Die Präambel

In der Präambel wird sich dazu bekannt, dass der menschengemachte Klimawandel eine der größten Herausforderungen unserer Zeit sei (Seite 1). Dadurch, dass der Klimawandel als eine der größten Herausforderungen dargestellt wird, ist Platz für weitere große Herausforderungen. Je nach Blickwinkel ist dies eine Ab- oder Aufwertung der Klimaproblematik. Man kann sagen, dass die Bedeutung der Klimakrise relativiert wird, da sie das alles dominierende Problem darstellt. Dies wäre die Sichtweise der Klimaaktivisten. Im Gegenzug kann man sagen, dass eine Anerkennung der Klimakrise als eine der größten Herausforderungen vorgenommen wird. Aus dieser Perspektive könnte man sagen, dass CDU und RWE einen Schritt in Richtung Akzeptanz der Bedeutung des Problems gemacht haben.

Sprachlich geht es sogar noch einen Schritt weiter, denn im zweiten Satz wird das Wort Klimakrise verwendet. Diese, so heißt es da, können wir nur gemeinsam bewältigen. Das Wort Klimakrise hat die CDU in ihrem Wahlprogramm noch gekonnt umschifft, die Grünen konnten es aber in den Koalitionsvertrag einbringen. [Dazu etwa mein Beitrag zu diesem Thema hier.] Sicherlich liegt es auch wieder an ihnen, dass das Wort in dem Eckpunktepapier auftaucht. Aber wer ist das wir, das die Klimakrise gemeinsam bewältigen muss? Einerseits soll es wohl für die Gemeinschaft stehen, anderseits steht es hier aber gerade auch für die Grünen, die CDU und RWE.

Als Ziel gibt die Präambel die Einhaltung des 1,5 Grad Zieles an. An diesem Ziel muss dann auch das Eckpunktepapier inhaltlich gemessen werden. Bieten die Vereinbarungen, die das Eckpunktepapier enthält, die Möglichkeit das genannte Ziel zu erreichen? Oder sorgen die Vereinbarungen dazu, dass das Ziel verfehlt wird?

Später sparen

Angenommen ich habe hohe Schulden und mir droht der Verlust meiner Wohnung. Mir ist klar, dass ich unnötige Ausgaben einsparen muss, damit ich mich nicht mehr verschulde und möglichst Schulden abzahlen kann. Nun frage ich zwei Freunde, wie ich mit meinen Schulden weitermachen soll. Der erste Freund rät mir, dass ich sofort so viele Ausgaben wie möglichst einsparen sollte und nicht mehr über meine Verhältnisse leben darf. Der zweite Freund rät mir, dass ich sparen sollte und dazu zwei Optionen habe. Erstens: in 16 Jahren könnte ich drastisch sparen oder – Option 2 – ich spare schon in acht Jahren drastisch, aber das soll ich damit kompensieren, dass ich die nächsten acht Jahre noch einmal über meine Verhältnisse lebe.

Klar, dass der erste Freund den besseren Vorschlag gemacht hat, oder? Die Autoren des Eckpunktepapier wurden jedoch von Freund 2 beraten. Der russische Angriffskrieg in der Ukraine hat als eine Konsequenz, dass Deutschland versucht russisches Erdgas einzusparen. Als Folge sollen Braunkohlekraftwerke von RWE nicht abgeschaltet werden. Dazu heißt es auf Seite 1: „Um die Klimaschutzziele für 2030 trotz temporär steigender CO2-Emissionen einhalten zu können, kommt der weiteren Beschleunigung des Kohleausstiegs auf 2030 eine ungleich größere Bedeutung zu“. Konkret: erst einmal haben wir höhere Emissionen, dafür steigen wir aber auch acht Jahre früher aus. Hier wird aber verkannt, dass wir uns höhere Emissionen nicht erlauben können, sondern sofort eine Reduktion der Emissionen notwendig ist. Wir können uns keine kurzfristigen höheren Emissionen durch Einsparungen in der Zukunft erkaufen: die Klimakrise ist jetzt, nicht erst 2030.

Konkret

Die Kraftwerksblöcke Neurath D & E sollten eigentlich 2022 vom Netz gehen, werden aber voraussichtlich bis 31.03.2024 weiterlaufen dürfen. Dabei wird die Möglichkeit eingeräumt, dass die Kraftwerksblöcke bei Bedarf auch bis zum 31.03.2025 weiterlaufen könnten. Es ist somit unklar, wie hoch die tatsächlichen Emissionen, die der Weiterbeitrieb mit sich bringen wird, am Ende sein werden.

Die Vereinbarung rechnet aber vor, welche Kohlemengen im Boden bleiben und somit nicht verstromt werden sollen. Eigentlich sollte RWE bis 2038 noh bis zu 560 Millionen Tinne Kohle abbauen dürfen, nun ist die Menge auf 280 Millionen Tonnen halbiert worden. Für einige weitere Kraftwerksblöcke (Neurath F & G, Niederaußem K) soll damit die Abschaltung auf 2030 vorgezogen werden.

Aber der Weiterbetrieb der eigentlich Ende 2022 abgeschalteten Kraftwerkblöcke hat Folgen: es muss genügend Kohle bereitgestellt werden. Unter anderem muss deshalb Lützerath abgebaggert werden. Es wird auf Seite 2 wörtlich gesagt, dass „die notwendige Kohlebereitstellung insbesondere im Hinblick auf die aktuelle Gasmangellage, […] eine kurzfristige Inanspruchnahme der von den ursprünglichen Bewohnern verlassenen und vollständig im Eigentum bzw. im Besitz von RWE stehenden Siedlung erforderlich macht“.

Lützerath muss gehen, damit die anderen Dörfer bleiben können

Lützerath muss aber nicht nur wegen der Kohle abgebaggert werden. Es wird Abraum zur Verfüllung des östlichen Restlochs gebraucht. Dieser muss aus dem laufenden Betrieb gewonnen werden. Das heißt: es liegt nicht noch genügend Abraum woanders herum und er kann auch nicht woanders her bezogen werden. „Die vereinbarten Abstandsflächen von rund 400 Metern zu Keyenberg und den weiteren Dörfern des 3. Umsiedlungsabschnitts und die 500 Meter zu Holzweiler sowie das Stehenlassen der Feldhöfe (Eggeratherhof, Roitzerhof, Weyerhof) führen dazu, dass wegen der benötigten Abraummengen keine Möglichkeit mehr besteht, um – entgegen der gerichtlichen Entscheidung – mit der Nichtinanspruchnahme von Lützerath praktisch eine Insellage für die Siedlung im Tagebau Garzweiler II herzustellen“ (Seite 2). Für mich liest sich dies folgendermaßen: weil die anderen Dörfer bleiben, muss der Boden unter Lützerath genutzt werden.

Was soll aus den Dörfern werden?

Wenn nun die Dörfer des dritten Umsiedlungsabschnitts erhalten bleiben sollen, was bedeutet das dann konkret? Die Dörfer haben Teile ihrer Infrastruktur verloren, viele Menschen haben bereits ihre Heimat verkauft und sich ein neues Zuhause aufgebaut. [Dazu auch mein Beitrag hier.] Die Vereinbarung sieht vor, dass RWE das Land „zu angemessenen Konditionen“ zur Verfügung stellen wird (Seite 4), damit jemand die Entwicklung und Revitalisierung übernimmt. Eine Möglichkeit des Rückkaufs ehemaliger Eigentümer wird ebenfalls angeführt.

Es bleibt abzuwarten, wie dieser Prozess am Ende ablaufen wird ob die Dörferdamit wieder belebt werden können.

Der für die Klimabewegung wichtige Hambacher Forst soll aus dem Besitz von RWE an das Land oder eine Stiftung übergehen. Im Text heißt es nur, dass der Besitz „übertragen““werden soll (Seite 4), es findet sich aber kein Hinweis darauf, ob dies gegen eine Bezahlung erfolgen soll.  

Kompensation der fehlenden Kraftwerke

Wenn ab 2030 Kraftwerke abgeschaltet werden sollen, wo kommt dann der Strom her? Es sollen neue Kraftwerke gebaut werden, die auf Wasserstoffbasis tätig sind. Das große ABER kommt noch, denn die Kraftwerke sollen erst spätestens 2035 100% mit Wasserstoff laufen, ab 2030 immerhin zu 50%. Zunächst sollen die Kraftwerke mit Erdgas laufen und ab 2030 dann mind. 50% Wasserstoff, der Rest wohl weiterhin Erdgas. Erdgas? Sollen nicht die Braunkohlekraftwerke weiterlaufen, damit Erdgas eingespart wird? Ja, aber hier auch wieder zu verschiedenen Zeiten. Wir sparen jetzt (also bis 2024?) Erdgas ein, dafür nutzen wir mehr Kohle. Dafür wird es neue Kraftwerke geben, die erst einmal mit Erdgas laufen, aber wohl erst nach 2024.

Wichtig ist, dass der Wasserstoff CO2-frei sein soll. Wobei es nur heißt: „Die Umstellung auf CO2-freien Wasserstoff/Ammoniak soll so schnell wie möglich realisiert werden“ (S. 5). Wasserstoff ist CO2-frei, die Wasserstoffgewinnung aber nicht unbedingt. Die Formulierung ist daher zu unpräzise, denn wenn der Wasserstoff nicht ohne CO2-Emissionen gewonnen wird, dann ist es kein ‚grüner‘ Wasserstoff. Jedenfalls liest sich diese Passage nicht wie eine Verpflichtung zu ‚grünem‘ Wasserstoff.

Weitere Vagheiten finden sich bezüglich des Ausbaus ‚erneuerbarer‘ Energien. RWE „wird jedes Projekt in Deutschland realisieren, das machbar ist“ (Seite 5). Was bedeutet denn ‚machbar‘? Wer bewertet die Machbarkeit? Und wer ist für die Machbarkeit verantwortlich? Wird dies ’nur‘ eine Frage von Genehmigungsverfahren sein?

Immerhin gibt es ein Mindestziel an ‚erneuerbarer‘ Energie seitens RWE, das in der Vereinbarung genannt wird: 1 Gigawatt bis 2030 in NRW. [Zu meiner Kritik an dem Begriff ‚erneuerbare Energie‘ hier.] Die geplanten Gas-/Wasserstoffwerke sollen eine Kapazität von 3 Gigawatt haben. So richtig ist RWE also nicht auf Linie der ‚erneuerbaren‘ Energien eingeschwenkt. Auf einer Webseite von RWE liest man sogar, dass RWE in Deutschland im Bereich Solar- und Windenergie von gegenwärtig 600 Megawatt auf 5 Gigawatt bis 2030 wachsen will. Gehören die 1 Gigawatt in NRW in die Planung, die RWE sowieso hatte oder sind dies zusätzliche 1 Gigawatt ‚erneuerbare‘ Energien? Möglich das RWE dieses Ziel sowieso erfüllt hätte.

Ist 2030 denn wirklich Schluss?

Nicht unbedingt. Es wird eine Überprüfung geben, ob die modernsten der Kohlekraftwerke nach 2030 für ein paar Jahre in eine Reserve übergeben werden. Für einen Kraftwerkblock ist eine solche Reserve sowieso vorgesehen, 2026 wird entschieden, ob weitere in die kostenbasierte Reserve gehen müssen. RWE wird wohl über 2030 hinaus mit Kohlestrom – zumindest einer Kohlestromreserve – im rheinischen Revier Geld verdienen. Und die Kohle? „Die gegebenenfalls erforderliche Kohle kann im Bedarfsfall während des nach 2030 noch laufenden Rekultivierungsbetriebs des Tagebaus Garzweiler für einen begrenzten, mehrjährigen Zeitraum noch zu Verfügung gestellt werden, ohne dass sich die Wiedernutzbarmachung verändert“ (Seite 6). Klingt nach: ein eventuell nötiger Abbau kann auch nach 2030 noch erfolgen.

Eindruck

Die gesamte Vereinbarung ist sehr stark unter dem Eindruck einer „Gasmangellage“ verfasst worden. Auf diese wird häufig Bezug genommen und dabei ein Kompromiss zwischen Energiesicherheit und Kohleausstieg vorgenommen. Dabei sind ein paar gute Aspekte herausgekommen: zeitlich früherer Kohleausstieg, klare Perspektive für die Dörfer des dritten Umsiedlungsabschnitts. Aus Perspektive des Klimaschutzes ist insbesondere die kurzfristige erhöhte Emission durch das Weiterbetreiben von Kohlekraftwerken über 2022 hinaus grausam. Zudem ist in der Eckpunkteerklärung einiges vagen gehalten, was präziser sein muss, damit am Ende keine im Hinblick auf die Klimakrise halbgare oder gar negative Maßnahmen ergriffen werden.

Das Eckpunktepapier ist ein Kompromiss, Klimawissenschaftler müssen nun bewerten, ob dieser Kompromiss das Ziel – die 1,5 Grad-Grenze nicht zu überschreiten – zu erreichen erlaubt.

Was ist nun mit Lützerath?

Manche sagen, Lützerath stellt die 1,5 Grad-Grenze dar. Andere sagen, Lützerath ist doch nur ein Symbol der Klimabewegung. Ohne Frage, Lützerath ist ein Symbol und es sollte jedem – besonders bei den Grünen – klar sein, wie wichtig dieses Symbol für die Klimabewegung ist. Hätte es einen Kohleausstieg 2030 ohne die Proteste im Hambacher Forst und in Lützerath gegeben? Vielleicht ja, aber beide Proteste haben viele Menschen mobilisiert und auch einige der Grünen, die nun in Regierungsverantwortung sind, haben sich vor der Wahl in Lützerath gezeigt. Ja, Lützerath ist ein Symbol, aber es ist ein Symbol, das die Grünen genutzt haben und das, so empfinden es viele in der Klimabewegung, nun nach der Wahl von einigen Grünen fallengelassen wird.

Kann die 1,5 Grad-Grenze eingehalten werden, wenn Lützerath abgebaggert wird? Das sollen Klimawissenschaftler beantworten, dabei geht es aber weniger um den Symbolwert Lützeraths als um die tatsächlichen Auswirkungen auf das Weltklima.

Nachtrag (06.10.2022): Langsam sammeln sich doch noch einige Bedenken und Fragen bei mir, die ich hier gerne noch anführen möchte:

Es werden zwar Zahlen für die noch abzubauenden maximalen Kohlemengen angegeben, aber sind in diesen auch die Mengen für den Reservebetrieb beinhaltet?

Ist das aktuell laufende Bewilligungsverfahren für die Fortführung der Entwässerungsmaßnahmen damit hinfällig? Muss der Antrag angepasst werden? Dazu fehlt eine deutliche Aussage. Ein Kommentar zu diesem Antrag habe ich hier verfasst.

Warum wird nicht mehr auf Photovoltaikanlagen und Windenergie gesetzt, stattdessen soll Gas als Übergangslösung her. Das Verbrennen von Gas ist wiederum klimaschädlich und trägt damit nicht dazu bei, dass der Konsens zur Erreichung des 1,5 Grad-Ziels führt. Sind RWEs versprochene Investiationen in ‚erneuerbare‘ Energien eine Zusatzleistung oder sowieso in RWEs Plänen zum Ausbau dieser Energien enthalten gewesen? Musste RWE hier wirklich einen Kompromiss eingehen oder konnte das Unternehmen Ziele, die es sowieso schon hatte, in die Waagschale werfen?

Insgesamt erscheint mir der Kompromiss wie eine Mogelpackung. Einen Ausstieg 2030 wird es geben, aber mit einem unklaren Reservebetrieb. Kohlekraftwerke werden früher abgeschaltet, dafür dürfen ältere Kraftwerke erst einmal länger laufen und dazu auch mehr Emissionen produzieren. Die Dörfer des dritten Umsiedlungsabschnitts sollen erhalten bleiben, aber ein klares Bekenntnis dazu, dass die vorherigen Eigentumsverhältnisse wieder hergestellt werden, fehlt. Es ist einfach unklar, welche ‚Gewinne‘ die politische Koalition wirklich gegenüber RWE herausholen konnte, denn der Kohleausstieg 2030 war sowieso politisch schon gewollt. Es scheint, dass RWE gut gepokert hat und nicht zu sehr durch den Konsens belastet wird.

Pumpen für Kohle

RWE beantragt die Fortführung der Grundwasserentnahme um den Tagebau Garzweiler II forsetzen zu können

Für den Braunkohletagebau Garzweiler II hat RWE eine Wasserentnahmegenehmigung, die bis zum 31.12.2023 erreicht. Damit RWE über diesen Zeitraum hinweg weiter den Tagebau betreiben kann, muss eine neue Wasserentnahmegenehmigung beantragt werden. Das hat RWE im Frühjahr 2022 getan und einen Antrag auf „Erteilung der wasserrechtlichen Erlaubnis zur Fortsetzung der Entnahme und Ableitung von Grundwasser für die Entwässerung des Tagebaus Garzweiler II“ für den Zeitraum 2024 bis 2030 gestellt. Im Oktober soll nun das Anhörungsverfahren stattfinden, bei dem Einsprüche gegen den Antrag vorgebracht werden können. Über das Anhörungsverfahren hat die zuständige Regierungsbehörde Arnsberg in ihrem Amtsblatt informiert.

Der Antrag, der sich aus einem Hauptdokument und diversen Anhängen zusammensetzt, konnte online auf den Seiten der Regierungsbehörde Arnsberg eingesehen werden. Gestellt wurde der Antrag vor der Landtagswahl in NRW, daher geht es nicht konform mit einigen Versprechen, die die schwarz-grüne Landesregierung in ihrer Koalitionsvereinbarung gab. Daher ist es ganz besonders wichtig darauf zu schauen, was RWE eigentlich beantragt hat, was genehmigt wird und welche Versprechen die Landesregierung gab.

An dieser Stelle will und kann ich gar nicht auf alle Aspekte, die im Antrag stehen, eingehen. Ich möchte jedoch ein paar Aussagen des Antrags aufnehmen und andiskutieren.  

Hintergrund des Antrags

Hintergrund des Antrags ist, dass die Sümpfung – also das Abpumpen des Grundwassers im Tagebau Garzweiler II – zeitlich befristet ist und zwar bis zum 31.12.2023. Nun möchte RWE die wasserrechtliche Erlaubnis für die Fortführung der Sümpfungsmaßnahmen bis 31.12.2030 erhalten. Die Sümpfungsmaßnahmen sind notwendig, damit die Sicherheit des Tagebaus gewährleistet wird. Ansonsten würde Grundwasser über die Böschungen oder die Sohle des Tagebaus eindringen können. Eine Folge der Sümpfung ist eine großflächige Absenkung des Grundwasserspiegels, die rund 10% der Landesfläche NRWs betrifft. Zu den Sümpfungsmaßnahmen habe ich bereits mehrmals etwas geschrieben, zum Beispiel hier und hier.

Ende von Garzweiler

Punkt 2 des Antrags trägt den Titel Vorhabenbeschreibung und rechtliche Vorgaben, dort schreibt RWE auf Seite 12, dass der Tagebau Garzweiler „basierend auf der 2021 geänderten und nachfolgend beschriebenen Planungsgrundlage voraussichtlich Ende 2038 auslaufen“ wird. Damit plant RWE also noch 16 weitere Jahre Braunkohleabbau im Tagebau Garzweiler II.

Zukunft der Tagebaudörfer     

Die Tagebaudörfer des dritten Umsiedlungsabschnitts Keyenberg, Kuckum, Ober-, Unterwestrich und Berverath werden ganz gerne ja als gerettet angesehen. Zu diesem Thema habe ich hier bereits etwas geschrieben. Im Antrag heißt es zu diesen Dörfern auf Seite 14, dass die bergbauliche Inanspruchnahme „anders als ursprünglich vorgesehen nicht Anfang 2024 sondern frühestens Ende 2026“ erfolgen soll. Wenn diese Dörfer gerettet sind, dann weiß zumindest RWE noch nichts davon. In dem aktuell zur Genehmigung vorliegenden Antrag steht schwarz auf weiß, dass eine Inanspruchnahme der Dörfer – worunter ich ihr abbaggern verstehe – erfolgt.  

Die Landesregierung hat im Rahmen des Koalitionsvertrags eine Absichtserklärung zur Rettung der genannten Dörfer gegeben. Es ist sehr genau darauf zu achten, ob im Genehmigungsverfahren auf die geplante Erhaltung der Tagebaudörfer eingegangen werden wird.

Wassermengen

Durch die Sümpfungsmaßnahmen werden große Mengen Grundwasser abgepumpt. Für das Wasserwirtschaftsjahr 2019 beziffert RWE die Menge an Sümpfungswasser auf 115 Millionen qm/a (S. 53). Für den Zeitraum 2030 bis 2035 geht RWE davon aus, dass die Abbautiefe zunehmen wird und somit tiefer gesümpft werden muss. Die maximale Ausdehnung des Sümpfungstrichters wird für das Jahr 2030 prognostiziert (S. 54). Dies bedeutet, dass die Mengen an Sümpfungswasser noch steigen werden, aber auch die Gebiete, die durch die Sümpfung betroffen sind, sich noch einmal (in ihrer Intensität) verschieben. RWE spricht etwa davon, dass durch die westwärts Wanderung des Tagebaufeldes der Sümpfungsschwerpunkt sich verschiebt, wodurch, beispielsweise, die Grundwasserabsenkung „im Nordwesten des aktuellen Tagebaus weiter zunehmen [wird]. Neben dem Tagebauvorfeld wird es rund um Erkelenz Absenkungen von mehr als 10 Metern geben“ (Seite 65). Es wird also soviel Wasser abgepumpt, dass der aktuelle Grundwasserspiegel – der ja schon von der Sümpfung betroffen ist – um zehn Meter abfallen wird. Ehrlich, wenn auch zurückhaltend, ist RWE immerhin bezüglich der räumlichen Auswirkungen der Sümpfungsmaßnahmen. Sie schreiben: „Die […] Grundwasserabsenkung, besonders aber die Druckentlastung in den tieferen Grundwasserstockwerken, geht weit über den eigentlichen Tagebaubereich hinaus“ (S. 66). Dies macht den Braunkohletagebau auch so problematisch. Der Tagebau hat spürbare Auswirkungen, die nicht auf das direkte Tagebauumfeld beschränkt sind, sondern sich weiter darüber hinaus erstrecken. Damit betreffen der Tagebau und die Sümpfungsmaßnahmen nicht nur die Menschen, die direkt an den Tagebaulöchern wohnen, sondern alle, zwischen Bonn und dem Kreis Kleve, bzw. Köln und Roermond.  

Was passiert mit dem Sümpfungswasser?

Ein Großteil des Sümpfungswasser soll als sogenanntes Ökowasser – das ist aufbereitetes Wasser – zur Stützung der Feuchtgebiete über ein ausgedehntes Rohrsystem wieder eingeleitet werden. „Neben den Ökowassermengen werden die verbleibenden Wassermengen zur weiteren Verwendung an eigene und fremde Betriebe abgegeben, der Kraftwerkswasserversorgung zugeführt sowie in die Vorflut eingespeist“ (S. 75). Das Grundwasser dient unter andere, der Wasserversorgung der Kraftwerke. Ein Überschuss an Wasser wird nach allen Prognosen nicht geben (S. 76). Interessant finde ich in diesem Zusammenhang die Aussage, dass „[g]egen Ende des Tagebaus […] das Sümpfungswasser aus Garzweiler nicht mehr ausreichen [wird], den Öko- und Eigenwasserbedarf zu decken, so dass eine Wasserzuführung vom Rhein notwendig wird. Diese wird dann auch zur Füllung des Tagebausees verwendet“ (S. 80).

Dass zum Tagebauende – gemeint ist vermutlich 2038 – nicht mehr genügend Sümpfungswasser zur Verfügung stehen wird, liegt daran, dass sich nach 2030 der Tagebau in eine andere Richtung bewegen soll. Der Abbau wird dann in geringerer Tiefe erfolgen, sodass „die notwendigen Sümpfungsmengen sinken“ (S. 86).

Für den Zeitraum bis 2030 gibt RWE jedenfalls konkrete Zahlen an. Die Menge an Sümpfungswasser soll von 123 Millionen qm/a im Jahr 2015 auf 155 Millionen qm/a im Jahr 2030 ansteigen. Wurden 2015 75 Millionen qm/a im Jahr 2015 als Ökowasser verwendet, 2030 sollen es 101 Millionen qm/a im Jahr 2015 sein S. 83). RWE spricht, dass es einen steigenden Bedarf an Ökowasser gibt, macht aber nicht klar, ob der alleine auf die Ausweitung der Sümpfungsmaßnahmen zurückzuführen ist.  

Klar ist also, dass die Rheinwassertransportleitung parallel zum Tagebaubetrieb benötigt wird, andernfalls wäre die Stützung der Feuchtgebiete nicht möglich.

Rheinwassertransportleitung und die Klimakrise

Für RWE ist die Rheinwassertransportleitung vor allem deshalb wichtig, weil die Tagebaulöcher nach Beendigung des Tagebaus geflutet werden sollen und zwar durch Rheinwasser. (Mit der Rheinwassertransportleitung habe ich mich auch bereits beschäftigt, hier.) Die Rheinwassertransportleitung soll das dazu benötigte Wasser bringen. Vorgesehen ist, dass in trockenen Jahren weniger entnommen wird, in wasserreichen Jahren dagegen mehr (S. 90).

Dieses Jahr mussten wir erleben, dass der Rhein einen sehr niedrigen Pegel aufwies. Kann es daher sein, dass die Klimakrise ein Problem für die geplanten Tagebaurestseen sein wird? RWE sagt: „Gemäß den Untersuchungen des LANUV (LANUV, 2007; LANUV, 2016) ist eine parallele Befüllung der Tagebauseen Garzweiler und Hambach aus dem Rhein (der Tagebausee Inden wird bereits ab ca. Anfang der 2030er Jahre aus der Rur befüllt) auch unter Berücksichtigung potentiell veränderter klimatischer Bedingungen möglich“ (S. 90). ‚Potentiell veränderte klimatische Bedingungen‘’– oder das, was andere Klimakrise nennen – stellen somit kein Problem dar. Bei dieser Behauptung bezieht sich RWE auf das LANUV [LANUV = Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz Nordrhein-Westfalens].

Im Zusammenhang mit den niedrigen Pegelständen des Rheins hatte ich diesen Sommer eine Anfrage an RWE und das LANUV gestellt. RWE wollte sich bzgl. der Frage, ob die niedrigen Pegelstände ein Problem für die geplante Rheinwassertransportleitung seien, nicht schriftlich antworten. Mündlich teilte man mir mit, man gehe davon aus, dass „der Rhein immer Wasser führen werde“ und somit eine Wasserentnahme kein Problem sei. Mit dieser Aussage habe ich mich an das LANUV gewendet und bekam als Antwort, dass es eine zulässige Interpretation der vorhandenen Modellrechnungen sei, dass der Rhein immer Wasser führen werde. Es sei damit aber nichts darüber gesagt, wie die dann vorhandenen Mengen zu bewerten seien. Ich interpretiere dies einmal so: Die Modellrechnungen zeigen nicht, dass der Rhein zeitweise austrocknen wird, sie sagen aber auch nichts über die zu erwarteten Wassermengen in trockenen Sommern aus. Noch interessante ist aber die Aussage bzgl. der möglichen Auswirkungen von Niedrigwasserständen auf die Wasserentnahme. Diese seien Gegenstand aktueller Untersuchungen, in die das LANUV aber nicht eingebunden ist. Das heißt dann wohl, dass bislang nicht klar ist, ob bei Niedrigwasserständen wie im Juli 2022 überhaupt Wasser entnommen werden kann und wenn welches entnommen werden kann, in welchen Mengen dies möglich sein wird.

Alles harmlos?

Dass die Sümpfungsmaßnahmen großräumige Auswirkungen haben, hat RWE zugestanden. Wie sieht es denn mit einer qualitativen Beeinträchtigung aus? Dankenswerterweise fasst RWE die möglichen Folgen zusammen: „Die Sümpfung kann zu Auswirkungen auf die Schutzgüter Wasser (Grundwasser und oberirdische Gewässer) → Verschlechterung der Mengenbilanz, Vergrößerung des aktuellen Grundwasserflurabstandes, Menschen, insbesondere die menschliche Gesundheit → Wirkungen auf wasserwirtschaftliche und landwirtschaftliche Nutzungen, Tiere, Pflanzen und biologische Vielfalt → Vergrößerung des aktuellen Grundwasserflurabstandes, Fläche und Boden → Vergrößerung des aktuellen Grundwasserflurabstandes sowie kulturelles Erbe und sonstige Sachgüter → Vergrößerung des aktuellen Grundwasserflurabstandes führen“ (S. 97).  

Die Sümpfungsmaßnahmen wirken sich, wie die Auflistung zeigt, auf viele Bereiche aus. Insbesondere ist die Reduzierung der Grundwassermenge problematisch, da dies Menschen – etwa durch die Beeinträchtigung der Landwirtschaft – , andere Tiere, Pflanzen und Bodenflächen betrifft. Wie steht RWE dazu? Sie schreiben auf Seite 98 des Antrags: „Trotz der sehr hohen Wirkintensität sind die Auswirkungen durch die Sümpfung aufgrund der bereits seit langem vorhandenen anthropogenen Beeinflussung der Grundwasserquantität aus umweltfachlicher Sicht als nicht erheblich einzustufen“. Anders formuliert: ‚Klar haben unsere Maßnahmen starke Auswirkungen auf das Grundwasser, aber die Menschen nutzen Grundwasser doch schon seit langem, daher kann man aus umweltfachlicher Perspektive nichts gegen die Sümpfungsmaßnahmen vorbringen‘. Es sollte aber klar sein, dass bisher die Beeinflussung der Grundwasserquantität – also Grundwasserentnahme – auch nur annähernd in dem Umfang erfolgte, wie RWE dies tut.

Warum…?

Warum sollten einem Antrag entsprochen werden, wenn die beantragte Aktivität sich so negativ auswirkt? Unberücksichtigt sind dabei vollkommen die negativen Folgen, die die Braunkohleverstromung mit sich bringen. Für die Allgemeinheit ergeben sich zahlreiche negative Konsequenzen, die die Sümpfungsmaßnahmen und die Braunkohleverstromung mit sich bringen. Kann man diese Konsequenzen und die Folgekosten, die diese nach sich ziehen, guten Gewissens wirklich als gerechtfertigt betrachten?

RWE sagt ja, denn ohne die Sümpfungsmaßnahmen kann der Tagebau nicht betrieben werden und mit dem Tagebau verdient RWE viel Geld. Das Geld wird durch teilweise irreversible Schädigung der Natur verdient. Einiges gesteht RWE in dem Antrag sogar ein. Ich frage mich, wie jemand, der den Antrag gelesen hat, dem Vorhaben zustimmen können soll. Eine Bewilligung des Antrags bedeutet auf jeden Fall, dass das Grundwasser, die Böden, Menschen, Tiere, Pflanzen, Dörfer und das Klima weitere mindestens sechs Jahre erheblich geschädigt werden. Apropros Klima: die Klimaschädlichkeit der Braunkohleverstromung ist selbstverständlich nicht im Antrag angeführt, denn es geht nur um die Fortführung der Sümpfungsmaßnahmen, nicht um die Braunkohleverstromung. Die Sümpfungsmaßnahmen sind aber eine wichtige Vorbedingung für die Braunkohleverstromung, denn ohne Sümpfungsmaßnahmen kann es keinen Braunkohletagebau geben.

Es ist zu hoffen, dass im Zuge des weiteren Verfahrens Grundwasser- und Klimaschutz eine Rolle spielen werden und dem Antrag in der vorliegenden Form nicht zugestimmt wird. Mir ist bewusst, dass dies ein utopischer Wunsch ist, aber RWE wirkt gravierend daran mit, dass sowohl das 1,5-Grad als auch das 2-Grad Ziel – also die Ziele die durch Menschen verursachte Erderwärmung auf maximal 1,5 bzw. 2 Gad zu beschränken – eklatant verfehlt werden. Daher ist um so wichtiger, dass solche Anträge zwar öffentlich aber ohne Wahrnehmung in der Öffentlichkeit entschieden werden.

Fünf Dörfer am Tagebau Garzweiler gerettet

Die Presse erklärt Dörfer als gerettet, obwohl sie es noch nicht sind. Und was soll es eigentlich heißen, dass ein Dorf gerettet ist?

Für den Rheinischen Braunkohletagebau mussten bereits einige Dörfer weichen, aktuell sind vor allem die Bemühungen zur Rettung von Lützerath bekannt. Lützerath, das zum sogenannten zweiten Umsiedlungsabschnitt gehört, steht eventuell kurz davor abgebaggert zu werden. Die letzten Grundstücke sind Anfang September 2022 in den Besitz von RWE übergegangen. Neben Lützerath droht aber noch weiteren zu Erkelenz gehörenden Dörfern der Abriss. Dies sind die Dörfer des dritten Umsiedlungsabschnitts. Die Namen der Ortschaften, die wahrscheinlich Wenige kennen, sind Keyenberg, Kuckum, Oberwestrich, Unterwestrich und Berverath. Ob diese Dörfer aber wirklich abgebaggert werden, ist gar nicht so klar. Mehrere Medien haben dieses und letztes Jahr davon berichtet, dass die Dörfer gerettet seien.  Die Rheinische Post hat die Rettung der Dörfer im November 2021 verlauten lassen. Das Heinsberg-Magazin titelte im selben Monat genauso. Die NRZ schrieb im Januar 2021, dass die Braunkohledörfer gerettet seien und das Leben in sie zurückkehren soll. Andere, bzw. dieselben Medien sind (manchmal) vorsichtiger und sprechen von der Rettung der Dörfer nur als einer Absicht und nicht als ein Fakt. Beispielsweise schrieb die NRZ im Dezember 2021, dass die Dörfer gerettet werden soll. Die Rettung wird als Absicht und nicht als Fakt dargestellt. Damit bietet die Zeitung eine andere Darstellung als noch rund 12 Monate zurvor. Zuletzt schrieb die Rheinische Post am 23. Juni 2022 sehr optimistisch: „Schwarz-Grün rettet Erkelenzer Tagebaudörfer“.  Darin findet man den Satz: „Damit haben die Bewohnerinnen und Bewohner der fünf Dörfer nun endlich Gewissheit, wie es mit ihnen beziehungsweise mit ihrer Heimat weitergeht“.

Die Rheinische Post erweist sich als zu voreilig. Die Stadt Erkelenz hat auf schriftliche Nachfrage bestätigt, dass es bislang noch keine rechtliche Vereinbarung gibt, gemäß der die Dörfer von RWE nicht abgebaggert werden würden. Die zukünftigen Tagebaugrenzen, so die Stadt, sind noch nicht fixiert. In der ‚Leitentscheidung Braunkohle – Neue Perspektiven für das Rheinische Revier‘ , herausgegeben vom Ministerium für Wirtschaft, Innovation, Digitalisierung und Energie des Landes Nordrhein-Westfalen, hieß es am 23. März 2021 noch, dass die Umsiedlungen bis 2028 abgeschlossen sein sollen.

Worauf gründet dann die frohe Botschaft der Rheinische Post? Erst einmal nur auf einer Absichtserklärung, die im Koalitionsvertrag der schwarz-grünen Landesregierung zu finden ist. Dort heißt es, dass alle Dörfer des dritten Umsiedlungsabschnitts erhalten bleiben sollen. Dies ist aber bislang nur eine Absichtserklärung, noch gibt es keine Einigung mit RWE bezüglich des Erhalts der Dörfer. ‚Gewissheit‘, wie die Rheinische Post schreibt, können die Menschen in den Dörfern noch nicht haben. Aber Hoffnung!

In aller Voreiligkeit hat die Rheinische Post einen wesentlich Punkt benannt: Die Rettung der Dörfer wird eine Rettung für die Landfläche sein – also den Grund und Boden – , nicht aber eine Rettung für die dörfliche Infrastruktur, das dörfliche Leben, eben das, was eine ‚Landfläche‘ zu einem Dorf macht.

Die Umsiedlung der Dörfer des Umsiedlungsabschnitts begann im Dezember 2016. Laut der oben so genannten Leitentscheidung Braunkohle hatten sich bis zum 31. Januar 2021 „bereits rd. 86 Prozent der Einwohnerinnen und Einwohner mit der Bergbautreibenden über den Verkauf des Grundeigentums geeinigt“ (S. 33) und 61% der Einwohner hatten bis dahin die Altorte bereits verlassen. Zu Beginn der Umsiedlungsmaßnahmen 2016 lebten laut Wikipedia 830 Personen in Keyenberg. Der Bevölkerungshöchststand lag bei 882 Personen im Jahr 2008. Für Dezember 2020 führt die Internetseite der Stadt Erkelenz nur noch 265 Bewohner an. Im Zuge der Umsiedlungsmaßnahmen sind schon zahlreiche Bewohner aus Keyenberg, dessen Umsiedlung 2023 als erstes abgeschlossen sein soll, weggezogen. Das Aktionsbündnis ‚Alle Dörfer bleiben‚ teilte mir auf Anfrage mit, dass momentan noch rund 120 Menschen in Keyenberg wohnen, hinzu kommen dort untergebrachte Geflüchtete aus der Ukraine und Mitarbeiter von RWE. Die Geflüchteten sowie die RWE-Mitarbeiter sind dort wohl nur vorübergehend untergebracht, die anderen 120 Menschen werden eventuell bleiben können, wenn sie noch nicht an RWE verkauft haben. Da bislang nicht mehr als eine Absichtsbekundung zur Rettung der Dörfer besteht, geht der Umsiedlungsprozess, wie mir die Stadt Erkelenz mitteilte, momentan auch noch weiter.

Bis es eine politische Entscheidung und schließlich eine Einigung mit RWE gibt, werden die Umsiedlungen wohl noch fortgesetzt werden. Was bleibt den Menschen, die bereits verkauft haben, also übrig? Die Aussicht auf den Erhalt der Dörfer nimmt aber den Druck zu verkaufen, oder? Vielleicht, aber die Zukunft der Orte ist alles andere als klar. Wenn bereits Anfang 2021 86% der Einwohner an RWE verkauft hatten, dann besitzt RWE bereits einen Großteil der Gebäude. Ein Rückkaufsrecht haben die Menschen nicht. Bislang sind keine Pläne bekannt, was aus den Dörfern werden soll, wenn das Land nicht abgebaggert wird. Plant RWE eine Wiederbelebung der Ortschaften? Wenn ja, wie soll das aussehen? Lässt RWE zu, dass die Orte durch ihre Bewohner wiederbelebt werden? Gegen den Willen von RWE wird wenig laufen können, da RWE das Meiste aufgekauft hat. Sicherlich wird über die weitere Zukunft der Dörfer zwischen RWE und der Landesregierung verhandelt werden.

Kann man nun sagen, dass die Dörfer gerettet sind? Einerseits ist noch nichts in trockenen Tüchern. Noch liegen die Dörfer im geplanten Abbaugebiet. Anderseits scheint es eine Perspektive zum Erhalt der Dörfer zu geben. Aber was wird es bedeuten, wenn man in Dörfern lebt, von denen 86% der Einwohner ihr Eigentum bereits verkauft haben? Die Menschen, die jetzt noch da leben, wissen bereits, wie es ist, wenn man so lebt. Die Frage die für mich stellt ist, ob die Menschen, die bleiben können, auch sagen würden, dass die Dörfer gerettet sind. Oder ist, wie die Rheinische Post schreibt, nur die Landfläche gerettet? Möglicherweise ist die Aussage, dass die Dörfer gerettet sind (oder sein werden), also etwas euphemistisch. Aber das müssen die betroffenen Bewohner – die noch da sind und die, die bereits umgesiedelt sind –  entscheiden.

RWE wirbt damit, dass die Tagebaurestlöcher zu einem Naherholungsgebiet entwickelt werden sollen (darüber habe ich hier geschrieben). Die Löcher sollen mit Rheinwasser geflutet werden, so will es der 1995 verabschiedete Braunkohlenplan Garzweiler II. In schicken Broschüren wirbt RWE schon mit Bildern von Segelbooten, die ein zukünftiges Freizeitvergnügen im ehemaligen Tagebau suggerieren. Die Verfüllung der Tagebaurestlöcher wird, wenn es denn alles klappen wird, noch Jahrzehnte dauern. Aber RWE ist schon jetzt im Gebiet vieler Grundstücke, die sich in der Nähe der zukünftigen Seen befinden. Wer weiß, welche Entwicklungsideen bereits vorhanden sind? Ferienparks? Hotel? Eigenheime in Seenähe? So oder so, wenn dort wirklich ein Naherholungsgebiet entstehen wird, dürfte der Grundstückswert beträchtlich – vor allem im Vergleich zu jetzt – steigen.

In den Dörfern gibt es aber auch ehemalige Kirchen, die mittlerweile nicht mehr genutzt werden und unter Denkmalschutz stehende Gebäude. Vor allem letztere dürften, wenn die Dörfer nicht abgebaggert werden, nicht so einfach abgerissen werden. Es wird interessant sein zu sehen, wie RWE mit diesen Gebäuden verfahren wird.  

Zurück zum Anfang: Liest man die eingangs erwähnten Zeitungsberichte unkritisch – oder vielleicht auch nur ihre Überschriften – , wird der Eindruck erweckt, dass die Menschen in den vom Tagebau bedrohten Dörfern einen Sieg errungen haben. Noch ist es aber kein Fakt, dass die Dörfer nicht abgebaggert werden. Und selbst wenn, die Umsiedlungen laufen schon seit Jahren. Viele Menschen haben ihr Zuhause bereits an RWE verkauft und die, die es noch nicht getan haben, leben in den Resten von Dörfern, deren Zukunft alles andere als entschieden ist. Die Frage ist also: was wird eigentlich gerettet sein, wenn denn mal beschlossen wird, dass die Dörfer nicht abgebaggert werden. Für das Klima wird es gut sein, wenn die Kohle im Boden bleibt, aber ein Dorf ist mehr als Boden und Landfläche. Was bleibt wirklich von den Dörfern?

Mir kommt an dieser Stelle die Redewendung Die Kirche im Dorf lassen in den Kopf. Damit ist gemeint, dass man einen Sachverhalt ruhig bewertet und nicht übertreibt. Sicherlich kann man sagen: Lass doch mal die Kirche im Dorf, die Absicht zur Rettung der Tagebaudörfer ist im Koalitionsvertrag niedergeschrieben, also werden die schon gerettet. Aber das Sprichwort trifft es sehr genau, denn die Kirchen wurden nicht in den Dörfern gelassen. RWE hat die Kirche in Keyenberg 2019 gekauft. Als Kirche hat sie damit keine Funktion mehr, als Gebäude droht ihr der Abriss.

Ergänzung (11.09.2022): Wie ich eingangs schrieb, werden die Tagebaudörfer in einigen Medien als ‚gerettet‘ bezeichnet. Unabhängig davon, ob nur Dörfer oder nur die Landfläche gerettet wird, die Berichterstattung stellt die Rettung als einen Fakt dar. Soweit ist es aber noch nicht. Das Problem, das von einer solchen Darstellung ausgeht, ist, dass sich in den Köpfen der Leser*innen festsetzt: ‚Alles in Ordnung, die Dörfer sind gerettet‘. Das Ziel, das einige Menschen eventuell haben, die Rettung der Dörfer, scheint damit erreicht zu sein. Die Situation ist vergleichbar mit der einer Marathonläuferin, die aufhört zu laufen, sobald sie die Ziellinie sieht. Das Ziel ist erst mit Überquerung der Linie erreicht und die Dörfer sind erst gerettet, wenn es eine neue Leitentscheidung gibt, die rechtsverbindlich festlegt, dass die Dörfer nicht abgebaggert werden!

Literaturtipp: Wer sich dem Thema Tagebaudörfer literarisch nähern will, kann einmal zu Ingrid Bachérs Roman „Die Grube“ greifen, der das Thema sehr anschaulich und gut lesbar behandelt.

Danksagung: Ich möchte mich gerne bei der Stadt Erkelenz und dem Aktionsbündnis ‚Alle Dörfer bleiben‘ für die schnelle und ausführliche Beantwortung meiner Fragen bedanken.

Die Sümpfung: Was RWE sagt und was RWE nicht sagt

Noch eine Selbstdarstellung, die eines Kommentars bedarf

An anderer Stelle habe ich mich schin damit auseinandergesetzt, wie RWE über die geplante Rheinwassertransportleitung informiert. Dabei habe ich mich auf eine RWE-Homepage und ein dort hinterlegtes Prospekt bezogen. Mein Fazit war: RWE stellt sich als Retter der Feuchtgebiete dar, verschweigt aber, dass die Feuchtgebiete ohne die von RWE durchgeführten Sümpfungsmaßnahmen gar nicht gerettet werden müssten.

Sieht RWEs Informationspolitik anders aus, wenn der Konzern über die Sümpfungsmaßnahmen informiert? Zu diesem Thema hat RWE 2018 einen Fyler ins Internet gestellt, der hier abgerufen werden kann. Der fünfseitige Flyer kommt wieder gut designed daher, überschauberer Text ergänzt durch schöne Bilder. Vorweg, auch dieser Flyer kommt nicht ohne einen toll gestalteten Tagebausee daher, der ein schönes Naherholungsgebiet voller keiner Segelboote zeigt. Das Bild stellt eine Visualisierung des erst noch zu realisierenden Tagebaurestsees Inden dar. Auch hier ist also das Motto: Aus den alten Tagebaulöchern macht RWE ein tolles Naherholungsgebiet.

Vor den Seen steht die Sümpfung, „[d]enn nur wenn das Grundwasser abgesenkt und der Tagebau trocken gehalten wird, kann die Braunkohle sicher gewonnen werden“ (Seite 2). Die Sümpfung ist also unausweichlich, wenn man Braunkohle will. In diesem Zusammenhang sagt RWE, dass die Sümpfungsmaßnahmen nicht ohne Folgen sind: „Die Grundwasserabsenkung für die Tagebaue wirkt sich mit einer jährlichen Hebungsmenge von rund 560 Mio. m³ auf weiter Fläche aus“ (Seite 2). Was ‚auf weiter Fläche‘ bedeuten soll, kann man vermuten, denn RWe erwähnt, dass „das gesamte Rheinische Revier vom Rhein bis zur Maas und vom Eifelrand bis zum Neusser Raum kontinuierlich beobachtet“ wird (Seite 2). Wie sich die Sümpfung in die Fläche auswirkt, kann der Leser also vermuten. Aber wie wirkt sich die Sümpfung genau aus? An dieser Stelle fehlen leider Angaben im Prospekt. Man liest nur: „Veränderungen in den Grundwasserständen und Auswirkungen auf grundwasserabhängige Bereiche werden so frühzeitig erfasst, um bei Bedarf schnell reagieren zu können“ (Seite 2). RWE sagt also, dass weiter Gebiete genau beobachtet werden, damit bei Veränderungen der Grundwasserstände schnell reagiert werden kann. Was heißt das genau? Es könnte heißen, dass alles daran gesetzt wird, dass Veränderungen sofort rückgängig gemacht werden. Man könnte also vermuten, dass alles getan wird, damit die Sümpfungen keine Veränderungen des Grundwasser bewirken. Aber das ist nicht, was passiert. Sicherlich beobachtet RWE die Veränderungen des Grundwasser genau – dazu ist RWE auch gesetzlich verpflichtet – und RWE reagiert auch darauf. Der Grundwasserspiegel ist aber weiträumig abgesenkt und die Reaktion besteht darin, dass aufbereitetes Sümpfungswasser – sogenanntes ‚Ökowasser‘ – wieder in die Feichtgebiete zurückgeführt wird.

RWE hält Feuchtgebiete künstlich am Leben, indem das Stützwasser als Grundwasserersatz eingeleitet wird. Eine Auswirkung, die RWE nicht nennt, ist, dass die Feuchtgebiete und Fließgewässer nur noch von Niederschlagswasser (oder etwa im Fall der Niers von Klärwasser) gespeist werden würden, wenn das Stützwasser fehlen würde. Ich will es noch einmal deutlich sagen: die Feuchtgebiete und Fließgewässer sind am Tropf von RWE. Ich empfinde es vor diesem Hintergrund schon als ironisch, dass RWE das Prospekt „Für eine nachhaltige Gewässerlandschaft und sichere Wasserversorgung“ betitelt hat. Eine auf Jahrzehnte angelegte großflächige Grundwasserabsenkung, bei der Feuchtgebiete und Fließgewässer ihren Grundwasseranschluss verlieren, ist keine nachhaltige Gewässerlandschaft.

Will man RWE vorwerfen, dass der Konzern sich in seinen Werbeprospekten in gutes Licht rückt und nicht deutlich sagt, dass er die Umwelt nachhaltig schädigt? Sicherlich wäre das absurd, aber umso wichtiger ist es, dass man genau hinschaut und diese Werbematerialien nicht unkommentiert stehen lässt. Nachher könnte ja sonst noch jemand glauben, dass RWE es tatsächlich gut meint mit dem Grundwasser und den Feuchtgebieten.

Rheinwassertransportleitung: Was RWE sagt und was RWE verschweigt

RWEs Selbstdarstellung darf nicht unwidersprochen bleiben

Wenn man in einer Internetsuchmaschine nach dem Begriff Rheinwassertransportleitung sucht, dann führt der erste Treffer auf eine Seite des Konzerns RWE. Dies liegt nicht zuletzt daran, dass RWE verantwortlich für diese Leitung ist, die auf der Höhe von Dormagen dem Rhein Wasser entnehmen und in das rheinische Braunkohlerevier bringen soll. Mit dem Wasser sollen nach Beendigung der Abbaumaßnahmen die Tagebaurestlöcher geflutet werden. Dieses Mammutprojekt wird Jahrzehnte dauern und am Ende mehrere riesige Seen, die mehrere hundert Meter tief sein werden, erschaffen.

Das Wasser wird aber auch zur Stützung der Feuchtgebiete benötigt. Rund um den Tagebau muss das Grundwasser bis unter die tiefste Stelle des Tagebaus abgepumpt werden, da ansonsten der Boden instabil wäre und das Grundwasser auf die Hänge drücken und diese abrutschen lassen würde. Leider ist das Grundwasser ein zusammenhängendes System, sodass durch die Sümpfungsmaßnahmen, wie dieses Abpumpen des Grundwassers bezeichnet wird, 10% der Landesfläche von Nordrhein-Westfalen betroffen sind. Die Folgen sind dramatisch für die Feuchtgebiete und Fließgewässer, die durch das Absenken des Grundwasserspiegels ihren natürlichen Grundwasseranschluss verloren haben. Würde das abgepumpte Wasser nicht teilweise wieder als Stützwasser zurückgeführt werden, wären Feuchtgebiete und Fließgewässer nur vom Niederschlag und eingeleitetem (zum Beispiel geklärten) Wasser abhängig. Bei ausbleibendem Niederschlag, wie dieses Jahr, wäre dies für die Feuchtgebiete eine Katastrophe.

Ab 2030, wenn der Tagebau beendet wird, werden die Sümpfungsmaßnahmen nach und nach eingestellt. Das Grundwasser kann dann wieder langsam ansteigen, aber auch dies ist ein Prozess, der Jahrzehnte dauert. Das Zurückfahren der Sümpfungsmaßnahmen muss aber langsam gehen, damit das ansteigende Grundwasser die Tagebaulöcher nicht beschädigt. Der ansteigende Druck des Grundwassers würde die Hänge abrutschen lassen, wenn das Grundwasser über den Wasserspiegel der Tagebaurestlöcher steigt. Damit muss also erst einmal Wasser in die Löcher, bevor das Grundwasser wieder ansteigen kann.

Durch die sukzessive Einstellung der Sümpfungsmaßnahmen wird schließlich auch Sümpfungswasser fehlen, das den Feuchtgebieten zugeleitet werden kann. Es gibt somit zwei Gründe, warum die Rheinwassertransportleitung gebaut werden soll: Erstens, die Tagebaurestlöcher wären nicht anders zu füllen. Zweitens, die Feuchtgebiete bekämen nicht genug Stützwasser. Eine Alternative zur Rheinwassertransportleitung wäre es, dass man die Sümpfung einfach wie bisher laufen lässt. Die Konsequenz wäre, dass man die Feuchtgebiete immer stützen müsste und dass man zwei riesige Löcher in die Landschaft hat. Wie man es dreht und wendet, keine Lösung ist optimal. Leider gibt es die riesigen Tagebaulöcher und das fehlende Grundwasser und deshalb muss irgendwas geschehen. Aber um es noch einmal deutlich zu machen: beide Probleme – riesige Löcher in der Landschaft und abgesenkter Grundwasserspiegel – sind direkte Folgen des Braunkohleabbaus. Wäre keine Braunkohle abgebaut worden, wären diese Probleme nicht vorhanden.

Nun zurück zu der eingangs erwähnten Internetseite von RWE. Öffnet man diese Seite zeigen sich abwechselnd drei hübsche Fotos. Eines zeigt mehrere Menschen, die auf Surfbrettern auf einem See sitzen. Es suggeriert unter dem Titel „Wasser für die Tagebauseen“ das Bild eines tollen Badesees. Ein anderes Bild zeigt einen lebendig fließenden Bach und trägt die Aufschrift „Für den Schutz der Feuchtgebiete im Norden von Garzweiler wird ab 2030 die Zuleitung von Rheinwasser notwendig sein“. Stimmt schon, aber man erfährt leider nicht, warum die Feuchtgebiete geschützt werden müssen. Es gibt jedoch die Möglichkeit mehr über das Projekt zu erfahren. Wenn man dies möchte, dann öffnet sich ein schön gestaltetes PDF. Wer denn nun herausfinden möchte, warum die Feuchtgebiete geschützt werden müssen, wird nicht fündig. RWE erwähnt nicht keinem Wort, dass die Feuchtgebiete aufgrund der von RWE durchgeführten Sümpfungsmaßnahmen geschützt werden müssen. Aber man erfährt doch immerhin, dass RWE ja schon lange etwas für die Feuchtgebiete tut. Auf Seite 7 im Prospekt heißt es:

Während der Sümpfung wurden die Feuchtgebiete nördlich von Garzweiler, inklusive des ökologisch wertvollen Naturparks Schwalm-Nette, durch RWE Power über ein weitverzweigtes Pipelinenetz und zahlreiche Versickerungsanlagen sowie teilweise über eine direkte Einleitung von Ökowasser versorgt. Zukünftig wird das Rheinwasser wesentlich zum Erhalt dieser schützenswerten Feuchtgebiete beitragen.

Dass die Zuleitung von Ökowasser eine notwendige Folge der Sümpfung ist, schreibt RWE leider nicht. Was sich hinter dem Begriff Sümpfung verbirgt, wird nicht erläutert. Ich bin mir nicht sicher, dass das ein allgemeinverständlicher Begriff ist. Aber sei’s drum. RWE schreibt, dass sie die schützenswerten Feuchtgebiete mit Ökowasser versorgen, aber nicht, dass sie den schützenswerten Feuchtgebieten dieses Wasser ja auch erst einmal entzogen haben.

Sehr toll klingt der Begriff Ökowasser. Aber was soll Ökowasser sein? Durch die Verwendung des Begriffs Ökowasser suggeriert RWE, dass sie etwas besonders Wertvolles für die Feuchtgebiete tun. Ohne das Wasser wären die Feuchtgebiete schlecht dran, stimmt schon. Aber immerhin hat RWE es ihnen ja auch vorher weggenommen. Ein Überfall bleibt ein Überfall, auch wenn man nachher die gestohlene Beute teilweise zurückgibt.

Um es klar zu sagen, RWE betreibt greenwashing. Zusammenhänge werden nicht offen dargelegt, da sie eine negative Publicity für RWE wären. RWE müsste sonst so etwas sagen wie: Wir werden bis 2030 eine umstrittene Rheinwassertransportleitung durch ökologisch sensible Gebiete bauen, weil wir vorher den Feuchtgebieten das Grundwasser abgepumpt haben. Greenwashing ist auch der Begriff Ökowasser, da es lediglich eine Rückführung des vorher abgepumpten Grundwassers ist. Wer das Stützwasser als Ökowasser bezeichnet, müsste es bei dem Sümpfungswasser auch tun. Aber das wäre auch wieder schlechte Publicity, denn das Sümpfungswasser (aka Ökowasser) wird nicht nur für die Stützung der Feuchtgebiete verwendet, sondern auch: für die Berieselung der Tagebaufelder und die Kühlung der Braunkohlekraftwerke. Ökowasser als Kühlwasser im Braunkohlekraftwerk? Klingt ganz furchtbar und wird daher von RWE auch so nicht gesagt.

Die besagte Internetseite und das Prospekt sind Werbematerial, mit denen RWE für den Bau der Leitung werben will. Einerseits sollen die Menschen angesprochen werden, die durch den Bau direkt betroffen sind. Anderseits aber auch alle, die sich für das Thema interessieren. Verständlich, dass sich RWE positiv darstellen will. Das versucht RWE auch dadurch, dass die geplanten Tagebauseen als eine neue Perspektive für die Region verkauft werden. So heißt es auf Seite 27:

Rekultivierung der Braunkohlentagebaue ist ein ständiger und nachhaltiger Prozess. Abraum, der nicht zur Stromerzeugung genutzt werden kann, sorgt unmittelbar nach seinem Abbau dafür, dass die Rekultivierung auf der gegenüberliegenden Seite des Tagebaus beginnen bzw. fortgeführt werden und grüne sowie blühende Landschaften hervorbringen kann.      

RWE verspricht blühende Landschaften. Ein solches Versprechen kennen wir aus der jüngeren deutschen Geschichte und was man davon halten kann, ist hinlänglich bekannt. Dass es schöne, blühende Landschaften geben soll, ist schön und gut, aber eigentlich hätten wir sie jetzt schon, wenn sie für den Tagebau nicht weggebaggert worden wären und für die Rheinwassertransportleitung nicht noch dem Bagger zum Opfer fallen würden.

RWE vermarktet die Rheinwasserleitung als ein tolles Rekultivierungsprojekt, das Landschaften blühen lässt, ein neues Naherholungsgebiet hervorbringt und die Feuchtgebiete schützt. Dabei geht RWE geflissentlich darüber hinweg, dass das eigene profitorientierte Handeln die Ursache für all dies ist.

Viele Fragen rund um die Rheinwassertransportleitung und die Tagebaurestseen sind noch ungeklärt. Welche Qualität wird das entnommene Rheinwasser haben? Wird es sich eignen, um damit Seen zu füllen? Oder werden die Tagebauseen, wie es etwa in der Lausitz passiert, lebensfeindliche, saure Gewässer? (Nachzulesen zum Beispiel beim Deutschlandfunk hier.) Wird das Rheinwasser so gefiltert werden können, dass es als Stützwasser in die Feuchtgebiete geleitet werden kann? Welche Auswirkungen hat die Einleitung von (wie auch immer gefiltertem) Rheinwasser auf das Ökosystem der Feuchtgebiete? Wird es überhaupt durchgängig genügend Wasser für die Entnahme aus dem Rhein geben? Zwar heißt es, dass die Fechtgebiete gegenüber den Tagebaurestlöchern Priorität bei niedrigen Pegelständen haben werden, aber ist denn klar, dass die Pegelstände auch immer für die Stützwasserentnahme ausreichen werden? (Dazu habe ich hier etwas geschrieben.) Wenn nicht, gibt es dann einen Alternativplan? Wie wirkt sich die Wasserentnahme bei Niedrigwasser auf das Ökosystem Rhein aus? Es wird zukünftig einen stärkeren Verteilkampf um die Wasserentnahme bei Niedrigwasser geben, wird die Rheinwassertransportleitung zu Lasten anderer Wasserentnehmer gehen? Welchen Folgen wird es haben, wenn sich See- und Grundwasser vermischen? Die Listen der Fragen lässt sich noch ergänzen, es ist aber klar, dass vieles noch absolut im Unklaren ist. Dies liegt unter anderem daran, dass nicht absehbar ist, wie sich der Rheinpegel in den Sommern in den nächsten 10, 20, 30 oder 60 Jahren entwickeln wird. Es scheint aber zumindest plausibel, dass ein Jahr wie dieses keine Ausnahme sein wird.

Die Selbstdarstellung von RWE kann nicht unwidersprochen stehengelassen werden. Es fehlt darin leider so einiges. Es fehlt Ehrlichkeit: so viele Fragen sind noch unklar, so viele Genehmigungen stehen noch aus. Es fehlt an Verantwortungsübernahme: die Rheinwassertransportleitung hat nur einen Zweck, die Schäden, die RWE durch den Braunkohletagebau verursacht hat, wegzuspülen. Es geht nicht um den Schutz der Feuchtgebiete, es geht darum, dass RWE die Feuchtgebiete künstlich am Tropf halten muss, da sie andernfalls durch RWEs Sümpfungsmaßnahmen schon längst nicht mehr existieren würden. Der Selbstdarstellung von RWE muss widersprochen werden, damit RWE nicht das Narrativ vom selbstlosen Schützer der Feuchtgebiete aufbauen kann. Es muss deutlich gesagt werden, dass RWEs Firmengewinne nur durch massive Eingriffe in die Natur, die diese nachhaltig schädigen, erzielt werden können. Die Rheinwassertransportleitung ist nur ein Werkzeug um die verursachten Schäden abzumildern, bzw. im Falle der Tagebaurestlöcher zu kaschieren. Die Rheinwassertransportleitung stellt einen weiteren nur teilweise kalkulieren Eingriff in die Natur dar, bedingt durch die noch massiveren Eingriffe, die der Braunkohletagebau und vor allem die Braunkohleverstromung vorher verursacht haben.  

Bei RWEs Internetauftritt lohnt es sich genau hinzuschauen, was RWE sagt und was RWE verschweigt. Klar, dass RWE alle negativen Aspekte ausklammert. Aber diese sind nicht unwichtig, denn wir sollen den Schutz der – wie RWE selbst sagt – schützenswerten Feuchtgebiete denjenigen überlassen, wie erst dafür gesorgt haben, dass sie überhaupt geschützt werden müssen.

Ergänzung 27.08.2022: Eine lesenswerte Kritik an der Rheinwassertransportleitung hat der BUND verfasst, einmal hier und einmal hier. Lesenswert ist auch der Braunkohleplan Garzweiler II, der breits 1995 festlegte, dass eine Rheinwassertransportleitung zur Befüllung der Tagebauseen gebaut werden soll. Der Braunkohleplan wurde von der von Johannes Rau (SPD) geführten Regierung verabschiedet und spricht deutlich aus, dass der Braunkohletagebau erhebliche Auswirkungen auf die Umwelt und das Grundwasser haben wird. Die Folgen waren einkalkuliert, dennoch wurde das Projekt politisch bewilligt.

Sie graben uns das Wasser ab Teil II

Ergänzungen zu RWE, das Grundwasser und der Rhein

Mein Beitrag ‚Sie graben uns das Wasser ab‚ hat eine Antwort des Dezernats 61 der Bezirksregierung Arnsberg erbracht, in der mir noch ein paar Hintergründe erläutert wurden. Da ich auf diese Weise neue Informationen bekommen habe, hat sich der Beitrag – zumindest für mich – ausgezahlt. Dafür möchte ich dem Dezernat noch einmal ausdrücklich danken! Ich möchte kurz die für mich wichtigsten Informationen zusammenfassen:

Der für mich wichtigste Hinweis war, dass im aktuellen Entnahmekonzept vorgesehen ist, dass bei Niedrigwasser nur das für die Feuchtgebiete nötige Wasser aus dem Rhein entnommen werden soll und die Tagebaurestseen nicht befüllt werden. Das ist erfreulich, denn damit wir den schützenswerten Feuchtgebieten Priorität eingeräumt.

Ich sprach im letzten Beitrag davon, dass möglicherweise ’sinnlose Leitungen gelegt werden‘, wenn es nicht zur Genehmigung der Wasserentnahme kommen sollte. Diese Formulierung provizierte ebenfalls eine Antwort, die ein wenig Einblick in die Verfahrensweise gibt. Der Bau der Leitungen – ohne vorlaufende Genehmigungsverfahren – ist auf drei Jahre geschätzt. Wasserrechte werden aber nicht auf Vorrat erteilt, sondern sollen wieder aberkannt werden, wenn zwei Jahre kein Gebrauch von ihnen gemacht wird. RWE kann also noch keine Genehmigung zur Wasserentnahme haben, da sie diese noch nicht nutzen würden. Die Frage, ob dies eine sinnvolle Verfahrensweise ist, kann man stellen.

Meine Kritik relativiert sich damit ein bisschen, wobei weiterhin zu kritisieren ist, dass RWE in dieser Transparenz nicht auftritt. Vielmehr tut RWE so, wie ich es im letzten Beitrag schrieb, als wäre die Sache ‚in trockenen Tüchern‘.

Weiterhin wurde mit mitgeteilt, dass es wohl durch die Entnahme des Wassers keine (messbaren) Auswirkungen auf das Ökosystem Rhein geben soll, da es bei dem entnommenen Wasser nur um einen Bruchteil des an der Entnahmestelle vorbeifließenden Wassers gehen soll. Da die Wasserentnahme bei Niedrigwasser reduziert werden soll, scheint es – wenn dies auch so umgesetzt wird – keine besondere Verschärfung einer Niedrigwasserlage zu geben. Es bleibt dann aber noch zu hoffen, dass zukünftige Sommer eine Wasserentnahme zur Stützung der Fließgewässer erlauben wird.

Durch die neuen Hintergrundinformationen ergibt sich ein etwas anderes Bild im bezug auf die Rheinwasserransportleitung, auch wenn nicht alle Vorbehalte ausgeräumt sind. Es lohnt sich an dem Thema dran zu bleiben, da es doch zahlreiche Facetten zu berücksichtigen gibt.

Sie graben uns das Wasser ab

RWE, das Grundwasser und der Rhein

Im Deutschen gibt es die Redewendung jemandem das Wasser abgraben. Die Bedeutung der Redewendung ist ungefähr, dass man jemandem schadet, indem man ihm etwas wegnimmt. Es gibt aber auch eine leider zutreffende wortwörtliche Interpretation der Redewendung, denn im Rheinischen Braunkohlerevier gräbt uns RWE das Wasser ab. Zunächst hat uns RWE das Grundwasser durch den Tagebau genommen, danach (ab 2030) wird uns RWE das Rheinwasser zur Befüllung der vorher gebuddelten Tagebaulöcher nehmen. Weil es so wichtig ist, hier das Ganze noch einmal etwas ausführlicher.

Der Rheinische Braunkohletagebau besteht aus mehreren Tagebaulöchern, die nach Beendigung des Braunkohletagebaus – also spätestens 2030 – geflutet werden sollen. Das Grundwasser muss bis unter den tiefsten Punkt der Tagebaue abgepumpt werden, damit die Hänge stabil sind und das Grundwasser nicht von unten in den Tagebau eindringt. Da die Grundwasserspeicher große, zusammenhängende Schichten sind, wird nicht nur das Grundwasser rund um die Tagebaue abgepumpt. Die Sümpfungsmaßnahmen, wie dieser Prozess heißt, betreffen rund 10% der Landesfläche Nordrheinwestfalens. Eine Konsequenz der Sümpfungsmaßnahmen ist, dass viele Feuchtgebiete ihren Grundwasseranschluss verloren haben und durch die Einführung von Stützwasser ‚feucht‘ gehalten werden müssen. Dieses Stützwasser ist abgepumptes Grundwasser und steht zur Verfügung solange gesümpft wird.

Die Sümpfungsmaßnahmen sollen mit Beendigung der Tagebaumaßnahmen eingestellt werden. Dann wird den Feuchtgebiete auch kein Stützwasser mehr aus den Sümpfungsmaßnahmen zugeführt werden können. Der Grundwasserspiegel steigt aber nicht so schnell an, dass die Feuchtgebiete direkt wieder einen Grundwasseranschluss haben. Dieser Prozess dauert Jahrzehnte. Irgendwie muss also die Zeit zwischen der Einstellung der Sümpfungsmaßnahmen und der abgeschlossenen Wiederanstieg des Grundwassers überbrückt werden.

Im Braunkohleplan Garzweiler II wurde 1995 entschieden, dass die Tagebaurestlöcher mit Rheinwasser geflutet werden sollen. Das Wasser, das zur Flutung genutzt wird, soll auch in Teilen als Stützwasser für die Feuchtgebiete Verwendung finden. In Höhe von Dormagen soll eine Rheinwassertransportleitung entstehen, die Rheinwasser in die Tagebaue leitet. An der Entnahmestelle soll der Rheinpegel durch die Entnahme um maximal 2 Zentimeter abgesenkt werden. Natürlich betrifft dies nicht nur den Pegel direkt an der Entnahmestelle, denn das Wasser fehlt dann ja auch im weiteren Rheinverlauf. Aber wer hat vor 27 Jahren bei der Verabschiedung des Braunkohleplans daran gedacht, dass im August 2022 der Rheinpegel sehr niedrig sein wird? In Emmerich lag der Rheinpegel am 9. August 2022 bei 20 Zentimetern. Was heißt es, wenn weitere zwei Zentimeter fehlen, da großen Mengen Rheinwasser bei Dormagen entnommen wurden? Welche Konsequenzen hat dies für die Schifffahrt und – wie ich finde noch zentraler – für das Ökosystem Rhein?

Betreiber der Rheinwassertransportleitung wird RWE sein. Die Tagebaurestseen gehören ebenfalls RWE. Es gibt seitens RWE tolle Pläne für die Seen, die als Naherholungsgebiete angepriesen werden. So unter anderem in dem Prospekt hier, das aus dem Jahr 2018 stammt. So liest man darin: „Zwischennutzungskonzepte werden eine frühzeitige Erschließung der Seen für die Naherholung bereits während der Befüllung ermöglichen“ (Seite 4). Zwei Dinge sind Voraussetzung für die erfolgreiche Befüllung der Tagebaurestlöcher: 1. die Fertigstellung der Rheinwassertransportleitung und 2. eine Genehmigung zur Wasserentnahme aus dem Rhein. An der Rheinwassertransportleitung wird fleißig geplant und es gibt auch bereits einen genehmigten Trassenverlauf. Aber wie sieht es mit der Wasserentnahme aus?

Im Zusammenhang mit der Wasserentnahme stellen sich mir zudem folgende Fragen: Wird die Rheinwasserentnahme auch bei Niedrigwasser erlaubt sein? Wenn ja, wie niedrig darf der Rheinpegel fallen, bevor die Wasserentnahme eingestellt werden muss? Wenn bei Niedrigwasser entnommen werden darf, aber eventuell weniger, wer bekommt dann das Wasser? Gibt es eine Priorität für die Stützung der Feuchtgebiete? Wenn nicht, wo kommt denn dann das Stützwasser für die Feuchtgebiete her? Wenn das Stützwasser fehlt, dann sind die Feuchtgebiete alleine von Niederschlag abhängig. Dummerweise ist der Rhein aber gerade dann besonders leer, wenn nicht genügend Niederschlag vorhanden ist. Dieses letzte Szenario scheint möglich zu sein, auf den Seiten der Grünen Rommersdorf wird es nämlich erwähnt. In einer Darstellung der geplanten Rheinwassertransportleitung heißt es: „Bei zu niedrigem Pegelstand wird die Pumpmenge reduziert oder eingestellt“. Anscheinend beziehen sich die Grünen an dieser Stelle auf eine Aussage von RWE. Für unsere Feuchtgebiete ist das keine gute Prognose!  

Eine Anfrage zu diesen Fragen bei der Bezirksregierung Arnsberg (Dezernat 61 Nachhaltigkeit im Bergbau, Abteilung für Bergbau und Energie in NRW) ergab folgende Antwort: „[…] derzeit gibt es weder einen Antrag, noch eine Wasserrechtliche Erlaubnis zur Entnahme von Wasser aus dem Rhein“. Das heißt: Es wird eine Wassertransportleitung geplant und genehmigt, aber ob am Ende Wasser hindurch darf, steht noch aus. Seitens des Dezernats wird die Idee vertreten, dass die Genehmigung zur Wasserentnahme nach dem erfolgten Bau der Transportleitung geschehen kann. Zitat: „Zunächst wird die Leitungstrasse im BKP festgestellt, dann kann die Leitung in Abschnitten gebaut werden und schließlich sollen Wasserrechte für die Entnahme und die Einleitung beantragt werden.“ Der derzeitige Stand ist, dass die Bezirksregierung Köln „[d]ie Wassermengen und die Entnahmemöglichkeiten, insbesondere natürlich bei Niedrigwasser […] mit den dafür zuständigen Stellen abgestimmt“ (Dezernat 61). Also: die Trassenführung ist genehmigt (auch schon mit Rohrgrößen), aber ob Wasser entnommen werden darf und wenn ja, in welchen Mengen, ist noch offen und wird gerade diskutiert.

Was ist aber, wenn es am Ende keine Genehmigung zur Rheinwasserentnahme gibt? Tatsächlich glaube ich nicht, dass RWE die Genehmigung nicht erhalten wird. Aber macht es Sinn eine Transportleitung zu bauen, wenn es bislang kein fertiges Entnahmekonzept gibt? Kein Mensch wird glauben, dass wir in Zukunft keine (sehr) niedrig Rheinpegel in den Sommermonaten haben werden. Es ist unverantwortlich, wenn dem Bau der Rheinwassertransportleitung nicht ein genehmigtes, nachhaltiges Entnahmekonzept zugrunde liegt, das auf wissenschaftlichen Prognosen zur Entwicklung des Rheinpegels basiert. Die Planung der Trasse sollte sich an den Quantitäten orientieren, die letztlich auch zur Entnahme genehmigt werden und nicht vor einer Genehmigung bereits Fakten schaffen. Von vorneherein muss an die möglichen Auswirkungen auf das Ökosystem Rhein geachtet werden. Durch den Tagebau hat RWE die Umwelt im Rheinland bereits geschädigt – damit ist nicht nur die CO2 Emission in Folge der Verstromung der Braunkohle gemeint. Es darf nun nicht passieren, dass das Ökosystem Rhein nachhaltig geschädigt wird, weil RWE seine Tagebaurestlöcher fluten will, bzw. muss.

Gibt es eine Alternative zur Rheinwassertransportleitung? Ich weiß es nicht. Aber sehr vieles hängt davon ab, ob man auch bei Niedrigwasser – ohne Schädigung des Ökosystems Rhein – Wasser aus dem Rhein entnehmen kann. Wenn das sowieso nicht gehen wird, dann mag es sinnvoller sein, wenn man die Trasse gar nicht erst baut. Es ist also wichtig, dass diese Überlegungen VOR dem Bau der Trasse angestellt werden. Die Trasse wird teilweise ökologisch sensibles Gebiet durchqueren und dort enorme baulich Eingriffe bedeuten. Ein solcher Schritt muss sehr gut überlegt sein und wird explizit vom BUND kritisiert. Weil die Trasse enorme Einschnitte in sensiblen Gebieten nach sich zieht, ist es wichtig, dass ein Wasserentnahmekonzept VOR dem Bau vorliegt, damit die unvermeidlichen Auswirkungen möglichst gering sind.

Seitens von RWE heißt es: „Der Hambacher See wird kommenden Generationen als Badegewässer, Segelrevier und Erholungsgebiet zur Verfügung stehen. Die Befüllung des Sees wird 2030 beginnen – mit Rheinwasser, das über eine unterirdische Rohrleitung in die Grube geleitet wird. Schon etwa zehn Jahre nach dem Beginn der Flutung kann eine große Wasserfläche genutzt werden“. Sprachlich nimmt RWE hier die positive Entscheidung zur Rheinwasserentnahme vorweg. Um es noch einmal deutlich zu sagen: Es gibt weder einen Antrag auf Wasserentnahme, noch eine Genehmigung zur Entnahme. Was RWE als Fakt darstellt, ist nichts anderes als ein Plan, der noch einer formalen Beantragung und Genehmigung bedarf. Dieser Punkt darf nicht verschwiegen werden und RWE darf kein Narrativ erzeugen, dass eine positive Entscheidung vorwegnimmt. Damit täuscht RWE diejenigen, die es nicht besser wissen (und dies dürfte die Mehrheit sein).

Im Fazit bleibt festzuhalten, dass vieles noch unklar ist. Die Behörden arbeiten gerade an Konzepten, die auch Niedrigwasserstände mit einbeziehen, zeitgleich wird aber seitens RWE suggeriert, dass die Wasserentnahme keine Hürde sei. Der Bau der Trasse wird forciert, bevor das Entnahmemanagement geklärt ist. Mich stört am meisten, dass in der ganzen Diskussion immer nur die Tagebaurestseen erwähnt werden, die Feuchtgebiete bleiben in der Diskussion unerwähnt.

RWE gräbt uns, wie eingangs geschrieben, zweimal das Wasser ab. Beim ersten Mal haben wir schon verloren und das Grundwasser wurde uns entzogen. Wir müssen daher darauf achten, dass die Rheinwassertransportleitung nicht auch wieder unser Schaden – also insbesondere der Schaden des Ökosystems Rhein und der Feuchtgebiete – wird.   

(Ich möchte dem Dezernat 61 sehr für Ihre offenen Antworten und die zügige Beantwortung meiner Nachfragen danken. Ebenso möchte ich für die Erteilung der Erlaubnis aus den Anfragen zu zitieren danken. )

Als Reaktion auf diesen Beitrag hat sich das Dezernat 61 noch einmal bei mir gemeldet und mir einige hilfreiche Hintergrundinformationen zukommen lassen. Im Lichte dieser Informationen stellt sich die Thematik etwas anders dar. Anstatt den ursprünglichen Beitrag zu verändern, habe ich eine Ergänzung geschrieben, die sich hier finden lässt.

Weitere Redewendungen mit Wasserbezug: Uns steht das Wasser bis zum Hals und Bis dahin fließt noch viel Wasser den Rhein runter