Sie graben uns das Wasser ab Teil II

Ergänzungen zu RWE, das Grundwasser und der Rhein

Mein Beitrag ‚Sie graben uns das Wasser ab‚ hat eine Antwort des Dezernats 61 der Bezirksregierung Arnsberg erbracht, in der mir noch ein paar Hintergründe erläutert wurden. Da ich auf diese Weise neue Informationen bekommen habe, hat sich der Beitrag – zumindest für mich – ausgezahlt. Dafür möchte ich dem Dezernat noch einmal ausdrücklich danken! Ich möchte kurz die für mich wichtigsten Informationen zusammenfassen:

Der für mich wichtigste Hinweis war, dass im aktuellen Entnahmekonzept vorgesehen ist, dass bei Niedrigwasser nur das für die Feuchtgebiete nötige Wasser aus dem Rhein entnommen werden soll und die Tagebaurestseen nicht befüllt werden. Das ist erfreulich, denn damit wir den schützenswerten Feuchtgebieten Priorität eingeräumt.

Ich sprach im letzten Beitrag davon, dass möglicherweise ’sinnlose Leitungen gelegt werden‘, wenn es nicht zur Genehmigung der Wasserentnahme kommen sollte. Diese Formulierung provizierte ebenfalls eine Antwort, die ein wenig Einblick in die Verfahrensweise gibt. Der Bau der Leitungen – ohne vorlaufende Genehmigungsverfahren – ist auf drei Jahre geschätzt. Wasserrechte werden aber nicht auf Vorrat erteilt, sondern sollen wieder aberkannt werden, wenn zwei Jahre kein Gebrauch von ihnen gemacht wird. RWE kann also noch keine Genehmigung zur Wasserentnahme haben, da sie diese noch nicht nutzen würden. Die Frage, ob dies eine sinnvolle Verfahrensweise ist, kann man stellen.

Meine Kritik relativiert sich damit ein bisschen, wobei weiterhin zu kritisieren ist, dass RWE in dieser Transparenz nicht auftritt. Vielmehr tut RWE so, wie ich es im letzten Beitrag schrieb, als wäre die Sache ‚in trockenen Tüchern‘.

Weiterhin wurde mit mitgeteilt, dass es wohl durch die Entnahme des Wassers keine (messbaren) Auswirkungen auf das Ökosystem Rhein geben soll, da es bei dem entnommenen Wasser nur um einen Bruchteil des an der Entnahmestelle vorbeifließenden Wassers gehen soll. Da die Wasserentnahme bei Niedrigwasser reduziert werden soll, scheint es – wenn dies auch so umgesetzt wird – keine besondere Verschärfung einer Niedrigwasserlage zu geben. Es bleibt dann aber noch zu hoffen, dass zukünftige Sommer eine Wasserentnahme zur Stützung der Fließgewässer erlauben wird.

Durch die neuen Hintergrundinformationen ergibt sich ein etwas anderes Bild im bezug auf die Rheinwasserransportleitung, auch wenn nicht alle Vorbehalte ausgeräumt sind. Es lohnt sich an dem Thema dran zu bleiben, da es doch zahlreiche Facetten zu berücksichtigen gibt.

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